Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für das Land Berlin zuständig für die Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und von Sehteststellen nach § 67 FeV.
Informationen für die Anerkennungsverfahren finden Sie auf den nachfolgenden Merkblättern.