Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen und Sehteststellen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für das Land Berlin zuständig für die Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und von Sehteststellen nach § 67 FeV.

Informationen für die Anerkennungsverfahren finden Sie auf den nachfolgenden Merkblättern.

  • Merkblatt für die Anerkennung als Erste-Hilfe-Stelle nach § 68 FeV

    PDF-Dokument (180.8 kB)

  • Merkblatt für die Anerkennung als Sehteststelle nach § 67 FeV

    PDF-Dokument (181.1 kB)

  • Hinweise zur Datenverarbeitung im Anerkennungsverfahren

    Diese Hinweise gelten für beide Anerkennungsverfahren.

    PDF-Dokument (129.7 kB)

Veröffentlichung der nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung anerkannten Erste-Hilfe-Stellen im Land Berlin

  • Übersicht anerkannte Erste-Hilfe-Stellen

    PDF-Dokument (132.3 kB) - Stand: 30.09.2024

Veröffentlichung der nach § 67 Fahrerlaubnis-Verordnung anerkannten Sehteststellen im Land Berlin

  • Übersicht anerkannte Sehteststellen

    PDF-Dokument (110.7 kB) - Stand: 30.09.2024