Als einzelne Person innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie nicht allein über die zukünftige Wärmeversorgung entscheiden.
Gibt es innerhalb der WEG bereits eine Mehrheit, die für die Versorgung durch ein Nahwärmenetz ist, muss formal noch ein Beschluss der Eigentümerversammlung gefasst werden.
Gibt es innerhalb der WEG noch Vorbehalte gegen eine Nahwärmelösung und es ist noch keine Mehrheit absehbar, dann müssen Sie ggf. noch weitere Eigentümerinnen und Eigentümer überzeugen.
Eine Argumentationshilfe mit Fakten, die für den Anschluss an ein Nahwärmenetz sprechen, finden Sie beispielsweise in der nachfolgenden Zusammenfassung: