Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer

Altbauten im Prenzlauer Berg

Als einzelne Person innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie nicht allein über die zukünftige Wärmeversorgung entscheiden.

Gibt es innerhalb der WEG bereits eine Mehrheit, die für die Versorgung durch ein Nahwärmenetz ist, muss formal noch ein Beschluss der Eigentümerversammlung gefasst werden.

Gibt es innerhalb der WEG noch Vorbehalte gegen eine Nahwärmelösung und es ist noch keine Mehrheit absehbar, dann müssen Sie ggf. noch weitere Eigentümerinnen und Eigentümer überzeugen.

Eine Argumentationshilfe mit Fakten, die für den Anschluss an ein Nahwärmenetz sprechen, finden Sie beispielsweise in der nachfolgenden Zusammenfassung:

Vorteile Nahwärme

  • Gesetzliche Anforderungen werden erfüllt:

    Die Verantwortung für die Erfüllung des Gebäudeenergiegesetztes 2024 (GEG) liegt beim Wärmenetzbetreiber, Sie müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern.

  • Versorgungsicherheit:

    JA nach technischer Umsetzung wird die benötigte Wärme teilweise oder komplett aus lokalen Quellen bezogen und Lieferketten über größere Entfernungen fallen weg. Mögliche Engpässe bei der Versorgung mit Erdöl oder Erdgas betreffen Sie dann nicht mehr.

  • Reduzierter Aufwand:

    Die Verantwortung für die Wartung von Erzeugungsanlagen und Wärmenetz liegt beim Netzbetreiber. Sie müssen sich nicht mehr um Schornsteinfeger, Öleinkauf, Lagerung von Brennstoffen und ähnliche Dinge kümmern.

  • Langfristige Stabilität und Transparenz der Wärmepreise:

    Die Preise für fossile Brennstoffe wie Gas und Öl schwanken Stark und werden in Zukunft absehbar immer weiter steigen. Auch das ausgestoßene CO2 hat einen Preis, der immer weiter ansteigt. Je geringer der Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeerzeugung ist, desto weniger sind Sie von diesen Schwankungen betroffen.

  • Beitrag zum Klima- und Umweltschutz:

    Durch eine verbesserte Energieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien reduzieren Sie CO2-Emissionen. Auch sonstige Luftschadstoffe, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen, werden vermieden.

Für die Erläuterung der Beratungsergebnisse durch einen Energieberater oder Energieberaterin gibt es im Bundes-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) einen Förderbonus von einmalig 250 €.