Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Illustration zur Entstehung eines Hauses
Als Gebäudeeigentümer oder -eigentümerin müssen Sie die Entscheidung darüber treffen, wie ihr Gebäude in Zukunft mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser versorgt werden soll. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Neue Heizungen müssen laut GEG mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt dies bereits jetzt (seit Anfang 2024). Sonstige Neubauten und Bestandsbauten in Berlin müssen die Regel ab dem 1.7.2026 erfüllen.

Es gibt verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderung des GEG, dazu zählt auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Zu den weiteren Erfüllungsoptionen können Sie sich beispielsweise mithilfe des Infoportals der Bundesregierung informieren.

Die Versorgung über ein Wärmenetz ist insbesondere in dicht bebauten Gebieten effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz vertraglich zugesichert hat, dürfen Heizungen laut GEG daher noch bis zu zehn Jahre ohne weitere Auflagen weiterbetrieben werden.

Die gesamtstädtische Wärmeplanung, die das Land Berlin bis Mitte 2026 vorlegen muss, wird darüber informieren, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze erweitert, verdichtet oder auch neu gebaut werden. Kriterium ist hierbei unter anderem eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen an einem konkreten Planungsstand der Wärmenetzbetreibenden. Ebenso werden Gebiete benannt, in denen dezentrale Lösungen auf Gebäudeebene, insbesondere Wärmepumpen, die voraussichtlich geeignetere Lösung gegenüber einer Wärmenetzversorgung darstellen. Weitere Gebiete, bei denen eine große Unsicherheiten bezüglich der zukünftig vorherrschenden Versorgungsart besteht, beispielsweise weil der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt noch kein konkreter Planungsstand zu einem neuen Wärmenetz vorliegt, werden nach WPG als Prüfgebiete bezeichnet.

Wenn Sie sich aktuell schon Gedanken über eine neue Heizung machen, müssen Sie aber nicht abwarten, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Gibt es bereits ein Wärmenetz in ihrer Umgebung, können Sie Kontakt zum Betreiber aufnehmen und die Möglichkeit eines Anschlusses für ihr Gebäude prüfen.

Ist noch kein Wärmenetz vorhanden, aber das Gebiet grundsätzlich geeignet, besteht eine Möglichkeit darin, sich mit anderen Wärmeabnehmern zusammentun und gemeinsam eine Nahwärmelösung für ihr Quartier anstreben.

Wichtig ist, das Thema Wärmeversorgung nicht isoliert zu betrachten. Welche technischen Möglichkeiten für ihr Wohngebäude geeignet sind, hängt stark mit dem energetischen Zustand des Gesamtgebäudes zusammen. Für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung ist es entscheidend, dass nicht nur die Umstellung der Energiequellen auf erneuerbare Energien oder Abwärme erfolgt, sondern auch Möglichkeiten zur Absenkung des Energieverbrauchs der Gebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt nicht nur bei der Auslegung der Heizung von Einzelgebäuden (z.B. der Planung, welche Leistung eine Wärmepumpe benötigt, um den Energiebedarf zu decken). Auch die richtige Dimensionierung von Wärmenetzen hängt davon ab, welchen Energiebedarf die Gebäude haben, die das Netz versorgen soll.

Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, zu prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Erneuerung der Fenster oder eine Dämmung von Fassaden und Geschossdecken für Ihr Gebäude infrage kommen. Beratung rund um das Thema Gebäude und Energie für Bauherren und private Eigentümer bietet das BAUinfo Berlin.