Bürgerenergiegenossenschaften haben in Deutschland eine lange Tradition und leisten in vielen Kommunen bereits wichtige Beiträge zur Energiewende. Die Genossenschaft ist eine spezielle Rechtsform, in der die Mitglieder gemeinschaftliche wirtschaftliche Zwecke verfolgen und Entscheidungen gemeinsam und demokratisch getroffen werden (jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile, die es besitzt). Im Fall einer Energiegenossenschaft kann der gemeinsame Zweck zum Beispiel der Betrieb von Photovoltaikanlagen oder eines Nahwärmenetzes sein. Die Mitglieder der Genossenschaft sind dann häufig sowohl Abnehmer von Wärme (und/oder Strom) als auch Miteigentümer und Kapitalgeber.
In Gesetzestexten wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Richtlinien der Europäischen Union ist teilweise von “Bürgerenergiegesellschaften” oder “Bürgerenergiegemeinschaften” die Rede. Diese bezeichnen keine spezifische Rechtsform, sondern sind Oberbegriffe für energiewirtschaftliche Unternehmen mit Bürgerbeteiligung, unter denen auch die Bürgerenergiegenossenschaften zusammengefasst werden.
Ein genossenschaftlich betriebenes Nahwärmenetz bietet für die Wärmeabnehmenden den Vorteil, dass die Preisbildung sehr transparent ist und sie als Genossenschaftsmitglieder Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Dadurch kann ein hohes Maß an Vertrauen und Akzeptanz erreicht werden. Zudem bringt die Rechtsform einer Genossenschaft steuerliche Vorteile, Vermögenssicherheit und hohe Freiheitsgrade bei der Ausgestaltung und nachträglichen Änderung der Satzung (z.B. zur Anpassung von Kündigungsfristen, Stimmrechten oder den Aufnahmebedingungen). Ein genossenschaftliches Unternehmen ist dabei ein Fördergeschäftsbetrieb und kann ihre Vergünstigungen an Mitglieder(-gruppen) komplett frei gestalten.
Zahlreiche Ressourcen für Initiativen, die eine Bürgerenergiegenossenschaft gründen möchten, finden Sie auf der Plattform www.energiegenossenschaften-gruenden.de.
Für bestehende Bürgerenergiegenossenschaften bieten das Bündnis Bürgerenergie sowie die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften Informationen und Beratungen an.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.) bietet eine regelmäßig stattfindende offene Online-Runde zum Thema Wärme an. Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben hier die Möglichkeit, sich dazu miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen.