Ziele und Grundlagen der Klimaschutzpolitik in Berlin
Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln.
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Klimanotlage in Berlin
Am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellt damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht.
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Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
Das Klimaschutz- und Energiewendegesetz gewährleistet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für einen nachhaltigen Klimaschutz. Es legt fest, dass das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll.
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Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“
Wie kann der Beitrag Berlins zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens aussehen? Die Studie im Auftrag der Senatsverwaltung legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden.
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Klimaschutzrat Berlin
Der Klimaschutzrat berät als unabhängiges Gremium den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus auf dem Gebiet der Klimaschutz- und Energiepolitik.
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Internationales Engagement Berlins
Klimaschutz braucht internationale Netzwerke! Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union.
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