EEWärmeG und EEWärmeG-DV Berlin

EEWärmeG

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft.

Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz weitergeführt.

Was war zum EEWärmeG im Land Berlin gesetzlich geregelt?

Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken.

Was beinhaltete die Durchführungsverordnung?

Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen

Wie wurde der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des EEWärmeG erbracht?

Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung.

  • Das Erneuerbare-Energien-­Wärmegesetz

    Flyer

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Bericht zum EEWärmeG 2017

    PDF-Dokument (239.2 kB)

  • Bericht zum EEWärmeG 2015

    PDF-Dokument (101.8 kB)

  • Bericht zum EEWärmeG 2013

    PDF-Dokument (201.9 kB)

  • Leitfaden für den Vollzug des EEWärmeG und der EEWärmeG-DV Bln

    PDF-Dokument (284.3 kB)

Informationsportal Erneuerbare Energien Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin