Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude

Herder Gymnasium vor dem Umbau

Herder Gymnasium vor dem Umbau

Strategisches Instrument auf dem Weg zum klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand im Land Berlin

Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) festgelegten Klimaschutzziele spielt die öffentliche Hand und dort insbesondere der öffentliche Gebäudebestand.

Aus diesem Grund ist im EWG Bln vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010.

Als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und damit für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches neben den im EWG Bln vorgegebenen Sanierungszielen u.a. Kriterien für die Auswahl der Gebäude beinhaltet.

Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen in den letzten Jahren die erforderlichen Basisdaten erhoben. Abschließend erstellen Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan. Dieser Prozess wird durch einen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt koordinierten regelmäßigen Erfahrungsaustausch begleitet.

Der Sanierungsfahrplan, der eine zielorientierte Abarbeitungsreihenfolge der erforderlichen Gebäudesanierungen aufzeigt, dient den Bezirken und der BIM als strategisches Instrument bei der Sanierungsplanung. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung und soll einen entsprechenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele des EWG Bln leisten.

Um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zu unterstreichen, werden die Fahrpläne nach deren Erstellung von Bezirken und BIM im Internet veröffentlicht. Eine Übersicht mit den jeweiligen Veröffentlichungsstellen steht hier als Download zur Verfügung.

Sanierungsfahrpläne öffentlicher Liegenschaften des Landes Berlin

Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sanierungsfahrplanes erfolgt durch die Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH in eigener Verantwortung. Unter den nachfolgend aufgeführten Verlinkungen sind die jeweiligen Fahrpläne einsehbar.

  • Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und zur Einrichtung eines Energiemanagement im Land Berlin

    Link zur Drucksache (Quelle: pardok.parlament-berlin.de)

    PDF-Dokument