Städten kommt bei der Erfüllung internationaler Klimaschutzziele eine besonders große Bedeutung zu, da sie perspektivisch einen immer höheren Anteil am weltweiten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen haben werden.
Berlin möchte seiner Verantwortung nachkommen und hat sich mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Auch wenn dieses Ziel nur mit entsprechenden Anstrengungen der gesamten Stadtgesellschaft zu erreichen ist, kommt der öffentlichen Hand eine besondere Rolle zu. Aus diesem Grund ist im EWG Bln die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankert, womit u. a. in erheblichem Umfang CO2-Emissionen im eigenen Organisationsbereich eingespart werden sollen.
Die öffentliche Hand wird sich somit in den nächsten Jahren in besonderer Weise und mit gezielten Anstrengungen und Projekten als Vorreiter des Prozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele engagieren, um so – neben der Erzielung direkter Einsparungen – auch die anderen Akteure der Stadtgesellschaft zur Mitarbeit zu motivieren.