Im Baugesetzbuch (BauGB) ist der Grundsatz definiert, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, den Klimaschutz insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern (§ 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Der Leitfaden soll eine Orientierungshilfe im Umgang mit den klimaschutzrelevanten Regelungsmöglichkeiten, die das BauGB bietet, darstellen. Er adressiert in erster Linie die in der verbindlichen Bauleitplanung tätigen Fachleute in Berlin.
Zunächst benennt der Leitfaden relevante Fachgesetze und Fachplanungen zum Klimaschutz und setzt diese in Beziehung zur Bauleitplanung. Schwerpunkt des Leitfadens sind dann Erläuterungen zu klimaschutzrelevanten Festsetzungsmöglichkeiten in den Handlungsfeldern “Graue Energie”, “Energetische Qualität von Gebäuden”, “Energieversorgung” und “Mobilität”. Es werden jeweils die Möglichkeiten und zugleich die Voraussetzungen und Grenzen der entsprechenden Regelungsmöglichkeit aufgezeigt. Ergänzend werden mögliche Regelungsinhalte im städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB benannt.
Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.