Nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ist das BEK 2030 regelmäßig weiterzuentwickeln und ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegen. Vor diesem Hintergrund wurde das BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlicher Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben. Im Rahmen der Weiterentwicklung wurden die Strategien und Maßnahmen daher an den neuen Berliner Klimaschutzzielen ausgerichtet sowie Minderungspfade für das Zwischenziel 2040 (Minus 90 Prozent ggü. 1990) und Klimaneutralitätsziel 2045 (Minus 95 Prozent ggü. 1990) aufgezeigt. Zu den neuen Klimazielen hat sich das Land Berlin im Rahmen der Novellierung des EWG Bln verständigt.
Für die Erstellung und Weiterentwicklung des BEK 2030 wurde das Projektkonsortium Berliner Energieagentur GmbH, DIW Econ GmbH und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH beauftragt, für den Beteiligungsprozess das Konsortium nexus GmbH und Planergemeinschaft Stadt und Raum. In dem rund einjährigen Erarbeitungsprozess gab es neben Fachforen, Workshops und öffentlichen Veranstaltungen zwei Phasen der Online-Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger, in denen Anregungen und Hinweise zur Weiterentwicklung sowie konkrete Maßnahmen eingebracht und bewertet werden konnten. Ergebnisse aus den Workshops sind im Abschlussbericht zum BEK-Beteiligungsprozess und auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.berlin.de weiterhin zugänglich.