In den zurückliegenden Jahren führte der globale Klimawandel auch in Berlin zu wachsenden Belastungen für verschiedene Bereiche der städtischen Infrastruktur. Auf der Grundlage verschiedener Klimaprojektionen für die Region Berlin-Brandenburg muss von einem dramatischen Anstieg schädlicher Klimawirkungen bis zum Ende des Jahrhunderts ausgegangen werden.
Insbesondere die Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise andauernde Hitze- und Trockenperioden oder Starkniederschläge stellen Politik und Verwaltung vor enorme Herausforderungen. Dies umso mehr, als eine demografisch tendenziell alternde Stadtgesellschaft zunehmend anfälliger auf veränderte klimatische Bedingungen reagiert.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits 2011 der Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima vorgelegt, der Handlungsempfehlungen für den Bereich der räumlichen Planung enthält. Er wurde 2016 mit dem StEP Klima KONKRET auf die Herausforderungen der wachsenden Stadt fokussiert. Ebenfalls seit 2016 liegt beim Berliner Umweltatlas eine neue Planungshinweiskarte Stadtklima vor, die aufzeigt, welche Bereiche der Stadt bereits heute unter klimatischen Belastungen leiden, wo Berlin Potenziale der Entlastung besitzt und wie diese im Zuge der baulichen Entwicklung der Stadt gehoben werden können.
Auf der Grundlage einer unter Federführung des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 2016 erarbeiteten Konzeptstudie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK) hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein sektoral ausgerichtetes Anpassungsprogramm entwickelt, das als Teil des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 im Januar 2018 von Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden ist. In der Folge hat der Senat ein Umsetzungskonzept für das BEK 2030 für den Zeitraum bis 2021 beschlossen. Es greift die Zielstellung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) auf, das die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und den Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität als Verpflichtung des Berliner Senats formuliert.