Staatshaftung

Für Leihgaben von Künstlerinnen und Künstler, die ihr Werk Museen und anderen öffentlichen kulturellen Einrichtungen zur Verfügung stellen, können unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei Schadensfällen) Haftungsgarantien des Landes Berlin in Anspruch genommen werden.

  • Grundsätze Landesgarantie für Leihgaben

    PDF-Dokument (2.0 MB) - Stand: April 2020