Kooperation von bezirklichen Musikschulen mit Grundschulen
Musikschulen und allgemeinbildende Schulen sind in Berlin traditionell Partner in der außerunterrichtlichen Förderung der musisch-kulturellen Bildung durch langfristige Angebote, Projekte und Veranstaltungen. Die inhaltlichen und organisatorischen Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit wurden auf der Grundlage des Schulgesetzes ausgearbeitet und Empfehlungen, die die Kooperation erleichtern und befördern sollen, erarbeitet.
Seit über zehn Jahren kooperieren Musikschulen und Schulen im Rahmen der Ganztagsbetreuung verstärkt miteinander. Die Musikschulen haben in Absprache mit den Schulleitungen inzwischen Angebote für musikalische Unterrichtsangebote am Nachmittag an rund 75 Grundschulen bereitgestellt.
Insgesamt kooperieren die 12 bezirklichen Musikschulen über 100 Schulen in Berlin. Der Förderunterricht wird in der Regel in größeren Gruppen, Halbklassen oder Klassen angeboten und orientiert sich inhaltlich an den Neigungen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler.
Die Fachverwaltung hat Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit empfohlen. Außerdem wurden Musterverträge und eine Checkliste zur Qualitätsüberprüfung von institutionellen Anbietern und Einzelanbietern des musikalischen Förderunterrichts den Schulen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.
Der Musikschulunterricht ist für Schülerinnen und Schüler entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts wurde in einer Bandbreite von 6 bis 18 Euro pro Monat vorgegeben. Die konkrete Höhe des Entgelts wird von den Kooperationspartnern vor Ort festgelegt.