Historische Stadtmarkierungen

Historische Markierungen erinnern an bedeutsame Persönlichkeiten, Orte oder Ereignisse, meist in Form von Gedenktafeln, Straßen- oder Platzbenennungen, Informationsstelen oder Denkmälern. In Berlin sind dafür – abhängig davon, woran erinnert werden soll und in welcher Form – die Bezirke, das Land Berlin oder die Bundesrepublik zuständig. Das Land Berlin erinnert mit Gedenk- oder Informationstafeln und mit Gedenkorten und Denkmälern an Persönlichkeiten, Orte und Ereignisse von „gesamtstädtischer Bedeutung“.

Beispiele für historische Stadtmarkierungen

  1. “Berliner Gedenktafel” des Landes Berlin
  2. Über Straßenbenennungen entscheiden die Stadtbezirke
  3. Geplantes Freiheits- und Einheitsdenkmal. Für die Erinnerung an Geschehnisse von nationaler Bedeutung ist die Bundes-Ebene zuständig
  • Gedenktafel der Königlichen Porzellan Manufaktur (KPM)

    KPM-Tafel

  • Zwei Straßenschilder - eines davon ist durchgestrichen

    Straßenumbenennung

  • Freiheits und Einheitsdenkmal

    Freiheits- und Einheitsdenkmal

Sie haben einen Vorschlag für eine historische Stadtmarkierung? So gehen Sie vor:
  1. Sie können Ihren Vorschlag mit einer kurzen inhaltlichen Begründung an die Koordinierungsstelle Historische Stadtmarkierungen (angesiedelt beim Aktiven Museum e.V, Stauffenbergstraße 13-14, 10785 Berlin, Frau Nora Hogrefe, hogrefe@aktives-museum.de) schicken. Bitte überprüfen Sie zuvor auf der Webseite für Gedenktafeln, ob an das vorgeschlagene Ereignis / die vorgeschlagene Persönlichkeit in Berlin bereits erinnert wird, da mehrfache Markierungen vermieden werden sollen. An Persönlichkeiten wird in der Regel frühestens fünf Jahre nach ihrem Tod erinnert.
  2. Ihr Vorschlag wird anschließend vom Historischen Beirat des Senators für Kultur und Europa geprüft. Wichtige Bewertungskriterien des Beirats sind die gesamtstädtische Bedeutung und die Gegenwartsrelevanz der Person, des Ortes oder des Ereignisses sowie die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt und die Abbildung unterschiedlicher historischer Phasen.
  3. Wenn der Historische Beirat Ihrem Vorschlag zustimmt, ist zu entscheiden, in welcher Form die Markierung umgesetzt werden soll. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
    - Für historische Markierungen mit standardisierten Designs ist die Frage der Gestaltung bereits geklärt. Beispiele sind die „Berliner Gedenktafeln“, historische Informationstafeln oder die Tafeln der Geschichtsmeile Berliner Mauer.
    - In den anderen Fällen, werden die Vorschläge nach dem positiven Votum des Historischen Beirats dem Beratungsausschuss Kunst vorgelegt. Dieser spricht Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aus. Die Auswahl der Künstlerin/des Künstlers erfolgt in der Regel über einen Kunst- oder Gestaltungswettbewerb.
  4. Wenn festgelegt wurde, in welcher Form die historische Markierung realisiert werden soll, ist die Finanzierung von Aufstellung und Unterhaltung zu klären, einschließlich Verantwortung für Reinigung und etwaige Reparaturen. Soll die Markierung aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bedarf es der Zustimmung des für Kultur zuständigen Mitglieds des Senats, das hierüber je nach Mittelverfügbarkeit entscheidet. Es ist jedoch auch möglich, eine historische Markierung privat bzw. über Sponsoring zu finanzieren. So engagiert sich z.B. die GASAG seit 2007 für das Gedenktafelprogramm. Bei Anbringung an einem Gebäude oder auf Privatgelände ist die Genehmigung des Eigentümers Voraussetzung für eine Realisierung, bei Errichtung auf einer öffentlichen Fläche die des jeweiligen Bezirks.
  5. Nach der Realisierung wird die historische Markierung im Rahmen einer feierlichen Enthüllung der Öffentlichkeit übergeben.
Ansprechpartner für Fragen und Unterstützung:
  • Koordinierungsstelle Historische Stadtmarkierungen, angesiedelt beim Aktiven Museum e.V., Stauffenbergstraße 13-14, 10785 Berlin, T: +49-(0)30-2639890 39, F: +49-(0)30-2639890 60, info@aktives-museum.de
  • Der Historische Beirat beim Senator für Kultur und Europa 2021-2025

    PDF-Dokument (485.8 kB) - Stand: 26. Mai 2021