Einem Auftrag des Abgeordnetenhauses folgend hat die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt einen Prozess zur Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes für Berlin aufgesetzt.
Das Gesetz soll laut Intention des Berliner Abgeordnetenhauses die Öffentlichen Bibliotheken Berlins als grundlegende Infrastruktur der sozialen, kulturellen und edukativen Daseinsvorsorge und somit als Pflichtaufgabe des Landes und der Bezirke rechtlich verbindlich verankern. Dabei soll das Gesetz Aussagen zu fachlichen Standards, ihrer fortlaufenden Weiterentwicklung und insbesondere Erfüllung treffen, sodass sich aus dem Gesetz ein verlässliches Leistungsversprechen an die Berliner Bevölkerung ableiten lässt.
AGH-Antrag vom 7.12.22, beschlossen am 26.01.2023 (DS 19/0740)
Sachstandsbericht vom 12.07.2023 (DS 19/1088)
Eine Verankerung als Pflichtaufgabe wird die Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Öffentlichen Bibliotheken Berlins langfristig sichern und stärken, und dazu beitragen, die vielfältigen Potenziale der Bibliotheken im Hinblick auf Kultur, Bildung, Demokratie, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine nachhaltige Stadtentwicklung besser zu erschließen und stärker auszuschöpfen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes sollen Anregungen sowohl aus der fachlichen als auch der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit aufgenommen werden. Entsprechend sind zwei Möglichkeiten für Stellungnahmen interessierter Kreise vorgesehen:
- Öffentliches Stellungnahmeverfahren zu den Eckpunkten für das Bibliotheksgesetz (Q3/2023)
- Öffentliches Stellungnahmeverfahren zum Gesetzentwurf (voraussichtlich Q4/2023)
Eckpunkte für „Ein Bibliotheksgesetz für Berlin“
Ziel der Eckpunkte ist es, die relevanten inhaltlichen Leitlinien für das geplante Berliner
Bibliotheksgesetz festzuhalten. Umrissen werden die Kernaspekte der zu erarbeitenden Gesetzgebung sowie strategische Prioritäten, Handlungsfelder und zu erreichende Ziele.