Spezifische Fragen zur Spartenoffenen Förderung

- Spartenoffene Förderung allgemein -

- Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen ein- und zweijährig -

- Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen -

- Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig -

- Spartenoffene Förderung allgemein -

Hängt die Förderung der Spartenoffenen Förderung für Festivals und Reihen ein- und zweijährig mit der Spartenoffenen Förderung für Festivals und Reihen vierjährig zusammen?

Im Rahmen der vierjährigen Förderung werden bereits etablierte Festivals und Reihen gefördert, die in den letzten fünf Jahren mind. zwei Mal aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Im Rahmen der ein- und zweijährigen Förderung von Festivals und Reihen können auch neue bzw. bisher nicht aus öffentlichen Mitteln geförderte Vorhaben gefördert werden.
Für bereits etablierte Festivals, die keine Zusage für die vierjährige Förderung erhalten, besteht die Möglichkeit, sich bei der ein- und zweijährigen Förderung zu bewerben. Die Entscheidung über die vierjährige Förderung wird zeitlich so getaktet, dass eine Antragstellung bei der ein- und zweijährigen Förderung möglich ist.

Können nur spartenoffene Projekte für die Spartenoffene Förderung beantragt werden?

Spartenoffen meint, dass Vorhaben aus allen künstlerischen Sparten sowie auch inter- und transdisziplinäre Projekte Anträge stellen können.

Was ist eine Reihe oder Serie?

Unter Reihe oder Serie werden mind. 3 verschiedene Veranstaltungen zu einem möglichst klar umrissenen Themenfeld verstanden.

Müssen alle Veranstaltungen in Berlin stattfinden?

Ja, nur publikumswirksame Veranstaltungen, die in Berlin erarbeitet und stattfinden werden, sind antragsberechtigt.
Veranstaltungen, die außerhalb Berlins stattfinden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Sie sollten deshalb auch im Finanzierungsplan nicht abgebildet werden.

Gibt es eine Obergrenze der Antragssumme?

Die Förderhöhe ist nicht nach oben oder unten begrenzt. Förderergebnisse und bewilligte Fördersummen aus den verschiedenen Programmen der Spartenoffenen Förderung können als Orientierungswerte dienen.

Eine Begrenzung der Förderhöhe ist jedoch nicht Bestandteil der Ausschreibungsrichtlinien.

Welche Kombinationen von Fördermitteln sind möglich?

Die Kombination von Landesmitteln der Spartenoffenen Förderung und Bundesmitteln, bspw. aus dem Hauptstadtkulturfonds, oder EU-Fördermitteln sind möglich.
Die Kombination von Landesmitteln mit Landesmitteln ist nicht möglich. Dies gilt z. B. für eine Kombination von Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und Mitteln des Medienboard Berlin Brandenburg, Mitteln des Musicboard Berlin, Mittel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (LOTTO), sowie der inm (jeweils Landesmittel).

Kann ich mich mit gleichen Anträgen parallel auf weitere Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bewerben?

Eine parallele Antragstellung ist möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat. Bei einer Zusage beider Programme muss ein Antrag zurückgezogen werden.

Ist es möglich, in einer Förderrunde mehr als einen Antrag einzureichen?

Ja, sofern die Vorhaben unterschiedlich sind – auch sollten eingereichte Projekte sich nicht überschneiden oder in einem engen Zusammenhang stehen.

Was bedeutet Koproduktion?

Eine Koproduktion ist eine Zusammenarbeit von mind. zwei Projektpartner*innen, die ein gemeinsames Projekt entwickeln und realisieren. Die Koproduktion zeichnet sich durch eine künstlerische und finanzielle Beteiligung aller Partner*innen aus. Der Koproduktionsbeitrag sollte im Finanzierungsplan aufgeführt werden.

Eine Koproduktion kann auch an einer Spielstätte außerhalb Berlins aufgeführt werden, solange das geförderte Projekt auch in Berlin sichtbar wird. Kosten, die nicht in Berlin anfallen, können nicht durch das Förderprogramm getragen werden und sollten somit nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen werden.

Sind Reisekosten förderfähig?

Reisekosten, die für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind und nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, zu erledigen sind, können im Finanzierungsplan aufgeführt werden (es gelten die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes). Sollten Sie Fragen zu speziellen Ausgabepositionen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kann eine Bewerbung auf Englisch eingereicht werden?

Lebensläufe (CVs) können auf Englisch eingereicht werden. Der Online-Antrag, die ausführliche Projektbeschreibung, die Spielstättenbestätigung sowie der Finanzierungsplan müssen auf Deutsch eingereicht werden.

Was sind Ankerpositionen?

Die Koalition der Freien Szene definiert Ankerpositionen als „Initiativen, die das Erarbeiten und Präsentieren von Produktionen der Freien Szene ermöglichen sowie nationale wie internationale (Festival-)Kooperationen für freie Akteure anstoßen…(es sind) Spielorte von Produktionen der Freien Szene, Projekträume sowie freie Gruppen und Initiativen, die Veranstaltungen der Freien Szene kuratieren, die oftmals aus Eigenmitteln eine räumliche und technische Infrastruktur aufrecht erhalten. 10 Punkte Plan der Koalition der Freien Szene

- Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen ein- und zweijährig -

Wann darf das Projekt frühestens beginnen?

Frühester Projektbeginn kann 3-4 (in Winter sind es drei, im Sommer vier) Monate nach Antragsfrist sein. Ausführliche Informationen dazu sind im Informationsblatt nachzulesen.

Eine Förderung kann in begründeten Fällen über zwei Jahre gewährt werden, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Muss ich mich bei einem Verlängerungsantrag auch an die Antragsfrist der jeweiligen Antragsrunde halten?

Ja, auch ein Antrag auf Verlängerung um ein drittes Jahr muss das normale Förderverfahren durchlaufen. Bitte beachten Sie die aktuellen Antragsfristen.

Kann ich mich nach Ablehnung eines Antrages im selben Antragsjahr wieder bei der Spartenoffenen Förderung bewerben?

Ja, sofern das eingereichte Vorhaben den Bewerbungskriterien entspricht, kann man sich im selben Antragsjahr wieder bewerben.

Im Rahmen der Spartenoffenen Förderung für Festivals und Reihen ein- und zweijährig können „Besondere Programmschwerpunkte“ beantragt werden. Was ist damit gemeint?

Ein besonderer Programmschwerpunkt richtet, begleitend zum regulären Spielplan/Jahresprogramm, den Fokus auf ein spezielles Ereignis, Thema o.ä. Dies können z. B. besondere Projekte zu einem Jubiläum, einem Jahrestag, zu einem besonderen Thema oder eine spezifische Aktion sein.

Wie hoch muss der Anteil der beteiligten Künstler*innen sein, die in Berlin leben und arbeiten?

Die Mehrzahl der beteiligten Künstler*innen sollte in Berlin leben und arbeiten.
Bitte vermerken Sie in der Anlage „CV-Beteiligte Künstler*innen“, wo die Künstler*innen Ihren Hauptwohnsitz haben. Vermerken Sie bitte auch, ob eine Person angefragt oder bereits zugesagt hat (in der Projektbeschreibung oder bei den CVs).

Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen -

Ich bin Künstlerische*r Leiter*in/Geschäftsführer*in einer künstlerischen Einrichtung mit juristischer Person (bspw. e.V., gGmbH o.Ä.). Gilt der Betrieb als „Einrichtung“ im Sinne der Fördervoraussetzungen für dieses Programm?

Auch wenn Sie eine künstlerische Einrichtung mit festem Sitz in Berlin betreiben, sind Sie nicht unbedingt antragsberechtigt für dieses Programm. Grundsätzlich verstehen wir unter „Einrichtung“ institutionell bzw. regelhaft geförderte Kulturinstitutionen mit Sitz in Berlin. Die genaue Definition finden Sie im Informationsblatt bzw. in der Ausschreibung unter dem Punkt Zielgruppe.

Wenn ich als „Einrichtung“ im Sinne der Fördervoraussetzungen für dieses Programm gelte, muss ich dann ebenfalls ein Festival oder eine Reihe beantragen?

Nein. Wenn Sie für die Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen antragsberechtigt sind, können Sie das Projektformat frei wählen: Einzelprojekte (Theater-/Tanzproduktionen, Ausstellungen), Koproduktionen, aber auch Reihen/Serien und Festivals, sind möglich.

Wenn ich mich für ein Einzelprojekt (bspw. eine Theater-/Tanzproduktion/ Inszenierung) bewerbe, wie viele Vorstellungen muss ich im Rahmen des Projekts planen?

Bei Theater-/Tanzproduktionen ist die jeweilige Inszenierung mind. viermal (inkl. Premiere) öffentlich in Berlin zu präsentieren. Die Termine sind entsprechend vom Präsentationsort zu garantieren (Spielstättenbestätigung) und die Karteinnahmen im Finanzierungsplan zu kalkulieren.

Muss ich als (institutionell/regelhaft geförderte) „Einrichtung“ zwingend einen finanziellen Eigenanteil einbringen und wenn ja, in welcher Höhe?

Ein finanzieller Eigenanteil ist – insbesondere wenn mit der Freien Szene kooperiert wird – ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Ggf. möchten Sie sich im Finanzierungsplan unter „Erläuterungen“ dazu äußern; hier können Sie auch angeben, falls Sie statt baren Mitteln (die unter Einnahmen aufzuführen sind), geldwerte Eigenleistungen aus Ihrer bestehenden/geförderten Infrastruktur in das Projekt einbringen.

- Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig -

Wann darf das Projekt frühestens beginnen?

Frühester Projektbeginn sollte im Januar 2024 sein (Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf Antrag möglich).

An wen richtet sich die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig?

Die vierjährige Förderung richtet sich sowohl an Festivals und Reihen institutionell geförderter (Kultur-)Einrichtungen, als auch an Festivals und Reihen der Freien Szene. Allerdings ist eine Antragstellung bei der vierjährigen Förderung nur möglich, wenn das beantragte Projekt (nicht die/der Antragstellende!) in den letzten fünf Jahren mind. zweimal aus öffentlichen Mitteln (Land, Bund, EU etc.) gefördert wurde.

Was genau bedeutet zweimal gefördert innerhalb der letzten fünf Jahre?

Mindestens zwei Ausgaben des Festivals/der Reihe müssen in den zurückliegenden fünf Kalenderjahren öffentlich (Land, Bund, EU etc.) gefördert worden sein. Neue Festivals und Reihen sind nicht förderfähig.

Werden die Mittel für die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig alle vier Jahre ausgeschrieben und dann für vier Jahre bewilligt?

Die Ausschreibung und evtl. Inaussichtstellung erfolgt alle vier Jahre (2020-2023, 2024-2027 ff.). Die Bewilligung erfolgt für jedes Kalenderjahr gesondert (Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Vorjahr ist auf Antrag möglich). Verwendungsnachweise sind ebenfalls jährlich einzureichen.

Gibt es die Möglichkeit verschiedene Fördersummen für die einzelnen Jahre zu beantragen?

Grundlage für die Förderentscheidung des Expertengremiums und die daraus folgende Inaussichtstellung ist der Finanzierungsplan für das erste Förderjahr (bspw. 2020 oder 2024). Ein Anwuchs der Förderung durch die Spartenoffene Förderung in den einzelnen Jahren ist nicht möglich. Aufgrund der jährlichen Bewilligung können jedoch die Drittmittelgeber und -summen von Jahr zu Jahr variieren.