Wiederaufnahmeförderung

Die Kommunikation der Ergebnisse des Jury-Verfahrens wird sich wegen der andauernden Haushaltsverhandlungen voraussichtlich bis Anfang Januar 2025 verzögern. Wir bitten Antragstellende um Geduld.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz, Zeitgenössischer Zirkus müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben.
  • Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden.
  • Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin.
  • Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben.
Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (z.B. Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten.

Zeitraum der Ausschreibung

Es werden zweimal jährlich Vergabeverfahren für den Wiederaufnahmefonds durchgeführt.
Die nächste Abgabefrist wird der 13. Februar 2025 um 15 Uhr sein.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

  • Informationsblatt Wiederaufnahmefonds I-2025

    PDF-Dokument (227.8 kB) - Stand: 12. Dezember 2023

  • Nachweis über die Anzahl der Aufführungen für die Wiederaufnahmeförderung

    DOCX-Dokument (15.5 kB)

  • Musterfinanzierungsplan

    XLSX-Dokument (30.0 kB) - Stand: 15. Dezember 2022

  • Honoraruntergrenzen

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren