Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.
Vierjährige Festivals und Reihen (2024 - 2027)
Zielgruppe
Mit den Mitteln sollen stadtpolitisch relevante Festivals und Reihen gefördert werden, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Ziele der Förderung
Ziel ist es, Festivals und Reihen, die sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung in der Berliner Kulturlandschaft etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Die vierjährige Förderung schafft durch ihre Langjährigkeit neuen Raum für Innovation und das Ausloten nachhaltiger künstlerischer Entwicklungspotenziale.
Gefördert werden Festivals und Reihen:
- die in den letzten fünf Jahren mind. zwei Mal aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden
- die in Berlin entwickelt und sichtbar werden
- die sich durch ihre überregionale/internationale Strahlkraft auszeichnen (z.B. durch entsprechende Kooperationen, Netzwerke, Beteiligte)
- die neue und richtungsweisende Impulse geben
- die eine polyzentrische Wirkung entfalten (z.B. durch Einbindung verschiedener Bezirke, Räume, Veranstaltungsformate)
- die verbundfördernd arbeiten (z.B. durch Einbindung von verschiedenen Szenen, Verbänden, Institutionen)
- die inklusive Ansätze verfolgen
Voraussetzungen
- Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch den Sitz des/der Antragsteller*in gegeben.
- Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Erfahrung in der Abrechnung öffentlicher Gelder wird vorausgesetzt.
- Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Die geförderten Festivals und Reihen müssen in Berlin sichtbar werden.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Umfang der Förderung
- Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
- Gefördert werden vorrangig künstlerische Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller*innen können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
- Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
- Die Inaussichtstellung für die Förderung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren. Die Mittel für die einzelnen Festivals und Reihen werden jeweils jährlich bewilligt. Ein Verwendungsnachweis muss nach jedem Förderjahr erstellt werden.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig wird alle 4 Jahre ausgeschrieben. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Januar 2022 veröffentlicht.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung
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Informationsblatt
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Muster Bestätigung Präsentationsort/Spielstätte
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Muster Planung
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Muster Finanzierungsplan
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Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
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Hinweise zur Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur
Kontakt
Alina Baris
E-Mail
Tel: 030-90 228 546
Eliza Posny
E-Mail
Tel: 030-90 228 737
Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinäre Einrichtungen
(Referat I B):
Kathrin Marx
E-Mail
Tel.: 030-90 228 447
Katia Noiosi
E-Mail
Tel.: 030-90 228 358
Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst
(Referat I C):
Janina Abschlag
E-Mail
Tel: 030-90 228 512
Lysann Guttmann-Böhm
E-Mail
Tel: 030- 90 228 572