Zielgruppe
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.
Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.
Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
- strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
- über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
- ein kuratiertes Programm vorhalten.
Ziele der Förderung
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).
Voraussetzungen
- Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin.
- Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Umfang der Förderung
- Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
- Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
- Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
- In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.