Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.
Ein- und zweijährige Festivals und Reihen
ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung
Bewerbungsschluss ist der 16.07.2024 um 14:00 Uhr
Die Online-Anträge müssen bis zur angegebenen Zeit abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Zielgruppe
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Ziele der Förderung
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:
- Reihen, Serien (Abfolge von mind. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
- Festivals
- Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die Ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben.
- Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin
- Die Honoraruntergrenzen müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
- Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Umfang der Förderung
- Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
- Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
- Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
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Informationsblatt SOF für Festivals und Reihen (1 und 2 jährig)
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Muster Projektbeschreibung
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Finanzierungsplan
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Muster Bestätigung der Spielstätte
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Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare
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Hinweise zur Barrierefreiheit in der Projektförderung
Anne Wesolek