Arbeitsstipendien Jazz 2024

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeitsstipendien im Bereich Jazz zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie zur Stärkung der Kunstform in Berlin.

Personenkreis/Zielgruppe

Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Gruppen sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die im Bereich Jazz tätig sind (Interpretation, Komposition, Kuration, Recherche, Tourneen, Produktion) in ihrer künstlerischen Entwicklung. Es können sowohl Berufsanfängerinnen und -anfänger als auch langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler ein Arbeitsstipendium erhalten. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Jazz liegen.

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Es werden professionelle Künstlerinnen, Künstler, Gruppen sowie Kuratorinnen und Kuratoren gefördert, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Arbeitsstipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität, die aus dem eingereichten Portfolio hervorgehen.
  • Bei Antragstellung muss der 1. Wohnsitz in Berlin sein. Während der Dauer des Arbeitsstipendiums muss der 1. Wohnsitz in Berlin aufrechterhalten werden. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist an die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgehend Mitteilung zu machen. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
  • Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar.
  • Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderinstitutionen ist das Arbeitsstipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. (Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.) Für das Jahr 2024 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben. Ebenso sind alle weiteren erhaltenen Förderungen der letzten 3 Jahre im Antragsformular anzugeben.
  • Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.

Umfang der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert. Ein detaillierter Kostenplan ist nicht erforderlich.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jährlich ausgeschrieben.

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 01. August 2023

  • Künstlerischer Werdegang/Angaben zur musikalischen Tätigkeit

    DOCX-Dokument (24.6 kB) - Stand: 31. Juli 2023

  • Anlage zur GbR

    DOCX-Dokument (25.4 kB) - Stand: 31. Juli 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren