Personenkreis/Zielgruppe
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Gruppen sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die im Bereich Jazz tätig sind (Interpretation, Komposition, Kuration, Recherche, Tourneen, Produktion) in ihrer künstlerischen Entwicklung. Es können sowohl Berufsanfängerinnen und -anfängern als auch langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler ein Arbeitsstipendium erhalten. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Jazz liegen.
Voraussetzungen und Bedingungen
- Es werden professionelle Künstlerinnen, Künstler, Gruppen sowie Kuratorinnen und Kuratoren gefördert, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Arbeitsstipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität, die aus dem eingereichten Portfolio hervorgehen.
- Bei Antragstellung muss der 1. Wohnsitz in Berlin sein. Während der Dauer des Arbeitsstipendiums muss der 1. Wohnsitz in Berlin aufrechterhalten werden. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist an die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgehend Mitteilung zu machen. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
- Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar.
- Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderinstitutionen ist das Arbeitsstipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. (Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.) Für das Jahr 2025 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben. Ebenso sind alle weiteren erhaltenen Förderungen der letzten 3 Jahre im Antragsformular anzugeben.
- Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.
Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert. Ein detaillierter Kostenplan ist nicht erforderlich.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jährlich ausgeschrieben.
Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!