Zweck/Ziele der Förderung
Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Vorhaben im Bereich Musik, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf Jazz liegt. Eine grundsätzliche Offenheit gegenüber allen Spielarten des Jazz und der improvisierten Musik ist darin eingeschlossen.
Darunter fallen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals. Vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz sind ausdrücklich erwünscht.
Die Förderung verfolgt folgende Ziele:
- Verbesserung der Arbeitssituation und Wettbewerbsfähigkeit der Musikerinnen und Musiker
- Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung der Berliner Jazz Szene und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
- Förderung innovativer Projekte
- Vermittlungsangebote und Audience Development
- Unterstützung der Internationalisierung der Berliner Jazz Szene
Personenkreis/Zielgruppe
Gefördert werden Projekte professioneller Musikerinnen und Musikern im Bereich Jazz. Anträge können durch Gruppen, Einzelpersonen, Institutionen (z. B. Verein) oder Produktionsorte gestellt werden, sowie von Dritten (z. B. Veranstalterinnen und Veranstalter, Clubs, Vereine), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis in besonderem Maß berücksichtigt.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person oder Institution hat ihren Sitz in Berlin.
- Die antragstellende Person darf nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein
- Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
- Das beantragte Projekt findet in Berlin statt.
- Die Projekte sind zeitlich begrenzt, z. B. Konzerte oder mehrteilige Projekte. Das beantragte Vorhaben muss innerhalb eines Kalenderjahres realisiert werden.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Bei der Finanzierung können Drittmittel anderer Förderstellen vorgesehen werden. Nicht möglich ist jedoch, dass ein Projekt durch mehrere Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert wird (dazu zählen auch Programme der Initiative Neue Musik e.V. und der Musicboard Berlin GmbH).
- Es ist kein Hinderungsgrund für eine Förderung, wenn eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller bereits eine Förderung der Kulturverwaltung Berlin oder von Dritten für andere Projekte, strukturelle Förderung oder ein Stipendium erhält.
- Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung möglich
Umfang der Förderung
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt jährlich.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung die Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!