Projektförderung Jazz 2025

Abgabe-/Bewerbungsfrist

Abgabe-/Bewerbungsfrist
Die Antragsfrist für das hier ausgeschriebene Förderprogramm endet am 01. Oktober 2024 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

!!! Aufgrund von technischen Problemen der ANtragsplattform wurde die Ausschreibungsfrist bis zum 02.10.2024 um 14:00 Uhr verlängert !!!

Eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende findet am Donnerstag, den 12. September 2024 von 13:30-15:00 Uhr statt: Bitte melden Sie sich im Vorfeld schriftlich an unter Angabe des Förderprogramms.

Anmeldungen sind bis zum 06.09.2024 unter folgender E-Mail-Adresse möglich: georg.boberlin@kultur.berlin.de

Vortrags- und Diskussionssprache ist deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen sind während der Veranstaltung im Chat möglich.

Zweck/Ziele der Förderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte und nicht-kommerzielle Vorhaben im Bereich Musik, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf Jazz liegt. Eine grundsätzliche Offenheit gegenüber allen Spielarten des Jazz und der improvisierten Musik ist darin eingeschlossen.
Darunter fallen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Festivals. Vernetzende Projekte insbesondere zur Stärkung und Sichtbarmachung von Frauen im Jazz sind ausdrücklich erwünscht.

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • Verbesserung der Arbeitssituation und Wettbewerbsfähigkeit der Musikerinnen und Musiker
  • Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung der Berliner Jazz Szene und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
  • Förderung innovativer Projekte
  • Vermittlungsangebote und Audience Development
  • Unterstützung der Internationalisierung der Berliner Jazz Szene

Personenkreis/Zielgruppe

Gefördert werden Projekte professioneller Musikerinnen und Musikern im Bereich Jazz. Anträge können durch Gruppen, Einzelpersonen, Institutionen (z. B. Verein) oder Produktionsorte gestellt werden, sowie von Dritten (z. B. Veranstalterinnen und Veranstalter, Clubs, Vereine), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis in besonderem Maß berücksichtigt.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person oder Institution hat ihren Sitz in Berlin.
  • Die antragstellende Person darf nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein
  • Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
  • Das beantragte Projekt findet in Berlin statt.
  • Die Projekte sind zeitlich begrenzt, z. B. Konzerte oder mehrteilige Projekte. Das beantragte Vorhaben muss innerhalb eines Kalenderjahres realisiert werden.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Bei der Finanzierung können Drittmittel anderer Förderstellen vorgesehen werden. Nicht möglich ist jedoch, dass ein Projekt durch mehrere Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert wird (dazu zählen auch Programme der Initiative Neue Musik e.V. und der Musicboard Berlin GmbH).
  • Es ist kein Hinderungsgrund für eine Förderung, wenn eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller bereits eine Förderung der Kulturverwaltung Berlin oder von Dritten für andere Projekte, strukturelle Förderung oder ein Stipendium erhält.
  • Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung möglich

Umfang der Förderung

Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt jährlich.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung die Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

  • Informationsblatt Projektförderung Jazz 2025

    PDF-Dokument (225.0 kB) - Stand: Juli 2024

  • Muster Finanzierungsplan 2025

    XLSX-Dokument (18.2 kB) - Stand: Juli 2024

  • Muster Spielstättenbestätigung 2025

    DOCX-Dokument (20.4 kB) - Stand: Juli 2024

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (66.3 kB) - Stand: Juli 2024

  • 2023_Informationen_Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (451.8 kB) - Stand: Juli 2024

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren