Projektförderung im Bereich der Neuen Musik
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Kulturverwaltung des Landes Berlin fördert den Verein INM – Initiative für Neue Musik Berlin e.V. Ein Großteil dieser Mittel wird verwendet, um Projekte im Bereich der Neuen Musik und Klangkunst zu fördern.
Gefördert werden künstlerische und künstlerisch vermittelnde Veranstaltungsprojekte von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie freier Gruppen im Bereich der Neuen Musik.
Voraussetzungen
- Die Projekte müssen in Berlin zur Aufführung kommen.
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Umfang der Förderung
Es können alle Genres Neuer Musik und Klangkunst gefördert werden. Als besonders förderungswürdig gelten Projekte, die strukturbildend sind oder die im Kontext von thematischen Reihen oder Festivals stattfinden. Die Mittelvergabe erfolgt über eine Jury, die vom Verein berufen wird.
Antragsfrist
Projektanträge nimmt die Geschäftsstelle der INM jährlich bis zum 15. Oktober für Projekte des folgenden Jahres entgegen.
Antragsstellung
Weitere Einzelheiten zur Förderung sowie Vordrucke für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage der INM