Jazzpreis Berlin
Seit 2017 vergeben das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), vertreten durch sein Kulturradio, gemeinsam den Jazzpreis Berlin.
Zielgruppe
Mit dem Jazzpreis Berlin soll eine herausragende künstlerische Leistung gewürdigt werden. Er soll an eine Musikerin oder einen Musiker verliehen werden, die bzw. der in besonderer Weise einen prägenden und inspirierenden Beitrag zum Jazzleben in Berlin geleistet hat und mit wichtigen künstlerischen Impulsen über die Stadt hinaus gewirkt hat.
Der Preis kann auch an ein Ensemble verliehen werden. Als Ensemble gilt eine Formation, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ein einheitliches künstlerisch-musikalisches Konzept verfolgt.
Voraussetzungen
Die Preisträgerin oder der Preisträger hat ihren bzw. seinen überwiegenden Arbeitsmittelpunkt in Berlin und ist kontinuierlich im Berliner Konzertleben aktiv.
Umfang der Förderung
Der Jazzpreis Berlin ist mit 15.000 Euro dotiert und nicht teilbar.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen eines Konzertes im Kleinen Sendesaal Haus des Rundfunks, das der rbb ausrichtet. Der rbb schneidet das Konzert mit. Bestandteil des Preises ist die Möglichkeit, diesen Mitschnitt zu veröffentlichen. Es besteht die weitere Möglichkeit, den Konzertmitschnitt durch eine Produktion in den Studios des rbb zu ergänzen. Dabei gelten die üblichen rechtlichen und produktionstechnischen Bedingungen des rbb.
Zeitraum
Der Jazzpreis Berlin wird alljährlich vergeben. Er kann in einem Zeitraum von sieben Jahren nur einmal an dieselbe Person oder dasselbe Ensemble verliehen werden.
Jury und Nominierungsverfahren
Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer Jury nominiert. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Die Jury wird in jedem Jahr einvernehmlich vom rbb kulturradio und der Senatsverwaltung für Kultur neu berufen.
Jedes Jury-Mitglied ist aufgefordert, drei Vorschläge für die Abstimmung über die Preisvergabe einzubringen. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Den Jury-Vorsitz übernimmt ein Vertreter des rbb. Ein Vertreter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist als ein weiteres Jury-Mitglied nicht vorschlags- und nicht abstimmungsberechtigt. Mitglieder der Jury können den Preis in dem Jahr, in dem sie Mitglied sind, nicht erhalten.
Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger
2017: Gebhard Ullmann
2018: Aki Takase
2019: Axel Dörner
2020: Silke Eberhard
2021: Hannes Zerbe
2022: Cymin Samawatie
2023: Taiko Saitō
2024: Alexander von Schlippenbach