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Basisförderung Jazz
Personenkreis / Zielgruppe
Gefördert werden ausschließlich Berliner Jazzformationen, deren Stammbesetzungen nachweislich mindestens 5 Musikerinnen und/oder Musiker oder mehr umfassen, deren Arbeitsmittelpunkt in Berlin liegt und die bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten sind. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.
Zweck / Ziele der Förderung
Die Förderung verfolgt folgende Ziele:- Künstlerische Weiterentwicklung und Stärkung des Profils
- Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und in den Medien
- Verbesserung der Arbeitssituation der betreffenden Formationen
Voraussetzungen
- Die Antragstellerinnen/Antragsteller und künstlerischen Leiterinnen/Leiter dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
- Die Mehrheit der mitwirkenden Musikerinnen/Musiker muss ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dies ggf. nachweisen können.
- Das Ensemble muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen sowie pro Jahr mindestens ein Konzertprogramm in hoher Qualität erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben.
- Das Ensemble hat eine erkennbare öffentliche Präsenz in der Berliner Jazzszene und sich durch seine künstlerische Arbeit ausgewiesen. Es belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Das Ensemble soll erwarten lassen, dass es in der Zeit der Förderung mindestens ein neues Konzertprogramm entwickelt und in Berlin aufführt.
- Es soll darüber hinaus erwarten lassen, dass es in der Lage ist, seine Aktivitäten auch überregional bzw. international zu betreiben.
- Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
Umfang der Förderung
Die Förderungssumme für ein Ensemble beträgt pro Förderungsjahr maximal 50.000 €.
Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten, die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen (jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember).
Bei einer Förderung können berücksichtigt werden:
Personalkosten für die künstlerische Leitung, Management, Organisation, Probenhonorare, Steuerberatung, Buchführung sowie Sachausgaben für einen Probenraum, die Kommunikation, Büromaterial, allgemeine Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, örtliche Transporte, Anschaffungen (jedoch kein Kauf von Instrumenten) und Anderes.
Nicht gefördert werden:
Veranstaltungskosten für Konzerte (z.B. Aufführungshonorare, Konzertsaalmieten, Drucksachen Flyer, Reisekosten für Konzerttourneen). Probenarbeit ist ausdrücklich förderfähig, auch wenn sie letztlich einer öffentlichen Aufführung dient.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
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Informationsblatt Basisförderung Jazz 2024/2025
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Muster zum künstlerischen Werdegang, Basisförderung Jazz 2024/2025
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Muster für einen zweijährigen Finanzplan, Basisförderung Jazz 2024/2025
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Empfehlung der IG Jazz Berlin für Mindestgagen im Bereich Jazz
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Erklärung zur GbR-Zugehörigkeit