FAQs Recherchestipendien Übersetzung - 1. Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ich habe mich im Vorjahr beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Ja. Eine erneute Bewerbung für das Folgejahr ist möglich.

  • Kann ich mich mit demselben Projekt bewerben wie im Vorjahr?

    Ja. Sie könnten sich mit demselben Projekt erneut bewerben.

  • Ich habe bisher noch keine Übersetzung publiziert. Kann ich mich dennoch bewerben?

    Nein, mindestens zwei Publikationen müssen vorliegen.

  • Muss es sich bei den früheren Veröffentlichungen unbedingt um Bücher handeln?

    Nein, es müssen nicht unbedingt Bücher sein, sondern auch Theaterstücke, literarische Essays, Comics, Gedichte etc.

  • Welche literarischen Gattungen/Genres werden gefördert?

    Belletristischer Literatur (Prosa), Kinder- und Jugendliteratur sowie Comic und Lyrik werden gefördert. Ausgeschlossen sind Sachbücher.

  • Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die an einer Hochschule als Professor*innen tätig sind, können sich grundsätzlich nicht bewerben.

  • Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein (auch mit dem Ziel der Promotion).

  • Ich bin mit einem Studierendenvisum in Berlin. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Ein Studierendenvisum ist nur für die Aufnahme bzw. Durchführung eines Studiums bestimmt.

  • Kann ich mich auch als Nicht-Berliner*in für das Stipendium bewerben?

    Nein, die Stipendien sind nur für Übersetzer*innen, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben

  • Ich bin Übersetzer*in aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Kann ich mich für dieses Stipendium bewerben und es für meinen Aufenthalt in Berlin nutzen?

    Nein. Das Stipendium richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin liegt. Dies muss mit dem Antrag nachgewiesen werden.

  • Ich erhalte nächstes Jahr ein Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kann ich mich trotzdem auch für das Arbeitsstipendium bewerben?

    Möglicherweise. Die Stipendien der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind miteinander kombinierbar bis zu einer kumulativen Summe von 24.000 €/Jahr. Wenn Sie ein Stipendium i.H. v. 16.000 € zugesprochen bekämen, könnten Sie noch ein weiteres Stipendium i.H. v. maximal 8.000 € in Anspruch nehmen.
    Bitte informieren Sie uns proaktiv über gewährte Stipendien.

  • Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
    Erhalten Sie bereits ein Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds, des Deutschen Literaturfonds oder das Frankfurt Übersetzer*innen-Stipendium? Dann ist eine Förderung durch das Arbeitsstipendium nicht möglich, wenn sich der Förderzeitraum überschneidet
    Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt? Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Stipendien anderer Sparten und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also ein Arbeitsstipendium i.H. von 16.000 € nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 8.000€ erhalten haben.
    Erhalten Sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Recherchestipendium sind frei kombinierbar.
    Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Stipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
    Bitte informieren Sie uns proaktiv über gewährte Stipendien.

  • Ich erhalte nächstes Jahr eine Projektförderung für ein Projekt. Kann ich mich bewerben?

    Ja. Projektförderungen sind mit Stipendien kombinierbar. Bitte informieren Sie sich beim Fördergeber der Projektförderung, ob auch von dessen Seite aus eine Kombinierbarkeit gegeben ist.

  • Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

    Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Verwendungsnachweis und Originalbelegen abgerechnet werden.

  • Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular englischsprachig
    • Exposé länger als 1 Seit
    • Übersetzungsprobe länger als 5 Seiten
    • Nachweis der Berliner Anschrift fehlt (z.B. keine Meldebescheinigung oder nur Vorderseite des Personalausweises oder nur Pass eingereicht, Meldeadresse nicht ersichtlich)
    • Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht fehlt bei Bürger*innen aus Nicht-EU-Staaten (keinen Aufenthaltstitel eingereicht)
      Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!
  • Kann ich eine Übersetzungsprobe einer bereits abgeschlossenen bzw. publizierten Übersetzung einreichen?

    Nein, Sie müssen sich mit einem aktuellen Übersetzungsprojekt bewerben, es werden keine abgeschlossenen bzw. publizierten Übersetzungen gefördert.

  • Kann man sich bewerben, wenn man zu zweit an einer Übersetzung arbeitet?

    Ja, eine Bewerbung als Tandem ist möglich. Beachten Sie bitte, dass nur eine Person die*der Hauptansteller*in sein kann und in Berlin gemeldet sein muss.
    Alle weiteren Informationen zum Tandem/zur zweiten Person können unter „Daten Antragsteller/in / Ansprechperson“ eingefügt werden.

  • Welche Sprachen werden gefördert? Muss eine Sprache zwangsläufig Deutsch sein?

    Es gibt keinerlei Anforderungen bzw. Vorgaben bzgl. der Sprachkombination. Daher muss Deutsch nicht zwangsläufig eine der beiden Sprachen sein.
    Bitte geben Sie unbedingt die Ausgangs- und Zielsprache im Exposé an!

  • Spielt es eine Rolle, ob für die Übersetzung bereits einen Verlag gefunden wurde?

    Nein, einen Vertrag mit einem Verlag ist keine Voraussetzung für die Antragstellung.

  • Welche Chancen hat mein Antrag?

    Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.

  • Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?

    Das Projekt schreiben&lebenPLUS ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Literaturszene und bietet regelmäßige Sprech- und Beratungsstunden zu diversen Themen für Soloselbstständige im Berliner Literaturbetrieb an.
    In Kooperation mit schreiben&lebenPLUS bietet das Fachabteilung für Literatur der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Informations-Veranstaltung zum Stipendium an (eine Aufzeichnung finden Sie auf der Website von schreiben&lebenPLUS)