FAQs Arbeitsstipendien nichtdeutschsprachige Literatur - 2. Antragsformalia

Antragsformalia

  • Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Die Antragsfristen werden rechtzeitig auf der Website und im Informationsblatt bekanntgegeben.

  • Meine Leseprobe ist länger als 20 Seiten. Im Informationsblatt steht, dass die Datei nur 20 Seiten lang sein darf. Kann ich trotzdem mehr Seiten einreichen?

    Nein. Leseproben mit einer Länge von mehr als 20 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Mein Exposé ist länger als 2 Seiten. Im Informationsblatt steht, dass die Datei nur 2 Seiten lang sein darf. Kann ich trotzdem mehr Seiten einreichen?

    Nein. Exposés mit einer Länge von mehr als 2 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Exposé und der Kurzbeschreibung im Antragsformular?

    Der Unterschied besteht darin, dass die Kurzbeschreibung Teil des Antragsformulars und auf 1.900 Zeichen begrenzt ist, das Exposé dagegen ein Pflichtanhang und auf 2 Seiten begrenzt ist.
    Der Text der Kurzbeschreibung muss auf Deutsch sein.

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlagen (CV und Exposé) dürfen englischsprachig sein.

  • In welcher Sprache kann/soll die Leseprobe sein?

    Die Leseprobe soll in der Originalsprache eingereicht werden.
    Bitte geben Sie unbedingt die Sprache Ihrer Leseprobe im Exposé an!
    Auf Deutsch schreibende Autor*innen bewerben sich bitte auf das Arbeitsstipendium für deutschsprachige Literatur

  • Kann ich meinen Künstlernamen im Antrag verwenden?

    Nein. Sie stellen einen offiziellen Antrag bei einer Berliner Behörde und müssen den offiziellen Namen verwenden, der in Ihrem Ausweisdokument steht.
    Ihren Künstlernamen können Sie unter „Antragstellertypus“, bei „Institution (Künstlername, Verein, Künstlergruppe etc.)“ eintragen.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Informationsblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.
    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Informationsblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

  • Was muss im Exposé stehen?

    Diese Frage lässt sich schwer beantworten, da nur Sie wissen können, welche Informationen über Sie, Ihr Werk und Ihr Projekt relevant und wichtig sind.

    Das Exposé muss sich auf die eingereichte Arbeitsprobe beziehen. Sie können über den Inhalt Ihres literarischen Projektes schreiben, den Themen, Ihre Ästhetik und Ihren Stil, die Genese, den weiteren Verlauf der Arbeitsprobe, Ihre Arbeitsweise etc.

    Dies sind lediglich Impulse zur Orientierung – die Liste ist nicht vollständig und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit!

  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsprobe und Textprobe?

    Es gibt keinen Unterschied, die Begriffe sind Synonyme.

  • Muss meine Arbeits-/Textprobe einen Berlinbezug haben?

    Nein. In Ihrem Text muss kein Berlinbezug bestehen.

  • Ich habe einen nichtdeutschen Ausweis, bzw. nur einen Pass, auf denen nicht meine Berliner Meldeadresse steht. Was mache ich dann?

    Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

    Nicht-EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie, Passersatzkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    • Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten)
      Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).
    EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen in einer Datei zusammengefasst und hochgeladen werden müssen. Die genauen Informationen finden Sie im Informationsblatt auf den Seiten 4-5.

  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • Reicht eine Kopie meines Passes als Nachweis der Berliner Anschrift?

    Nein. Im Reisepass steht üblicherweise nicht die Berliner Anschrift. Bitte reichen Sie auch die Meldebestätigung oder einen anderen Nachweis der Berliner Anschrift (z.B. Aufenthaltstitel mit Meldeadresse) ein.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „Meldebestätigung“, einer „Meldebescheinigung“ und einer „Anmeldung“?

    Es gibt keinen Unterschied. Wir meinen die Bestätigung des Bürgeramtes/Einwohnermeldeamtes, die Sie bei Einzug oder Umzug erhalten, wenn Sie sich neu anmelden oder ummelden. Wenn Sie einen (gültigen) Personalausweis oder Aufenthaltstitel besitzen, auf dem Ihre Meldeadresse steht, reicht es aus, wenn Sie dies einsenden. Sie benötigen dann keine separate Meldebestätigung für die Antragstellung.

  • Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Nein. Das Datum ist nicht relevant. Sie kann auch älter sein als 1 Jahr.

  • Das Muster/die Vorschau des Antragsformulars stimmt nicht mit den Fragen in der Antragstellung überein. Liegt ein Fehler vor?

    Nein. Für alle Förderprogramme der Kulturverwaltung (Stipendien und Projektförderung) wird ein und dasselbe Muster benutzt. Da die verschiedenen Förderprogramme unterschiedliche Anforderungen haben, weicht das Muster u.U. vom tatsächlichen Antragsformular ab.

  • Auf dem Muster/der Vorschau des Antragsformulars steht „Antragstellertypus“. Was ist damit gemeint?

    Damit ist gemeint, ob Sie sich als Einzelperson oder Gruppe bewerben. Stipendien sind prinzipiell nur für Einzelpersonen bestimmt.

  • In welchem Format sollen die hochzuladenden Dateien sein?

    Es werden Dateien im .docx- und .pdf-Format akzeptiert. Andere Formate sind nicht zulässig. Wir empfehlen allerdings, die Unterlagen im .pdf-Format einzureichen.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich die Antragsfrist nicht einhalten kann. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
      Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.
      Zusätzliche technische FAQs
  • Ich habe Fragen zur / Probleme mit der Online-Antragstellung.

    Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut?

    Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Informationsblatt des Förderprogramms.