Die kontinuierliche künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtraum und mit öffentlichen Bauten hat bereits eine lange Tradition in Berlin. Das Land stellt auf der Grundlage der Anweisung Bau des Landes Berlin dafür Investitionsmittel zur Verfügung.
Beratend unterstützt wird die für Kultur zuständige Verwaltung vom Beratungsausschuss Kunst (BAK).
Bildende Künstlerinnen, Künstler, freie Gestalterinnen und Gestalter werden an einer Vielzahl von offenen oder eingeladenen Kunst- und Gestaltungswettbewerben und anderen Auswahlverfahren beteiligt. Die Wettbewerbe werden auf Grundlage der im Land Berlin geltenden Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Mit Stärkung der Wettbewerbskultur ist nicht nur die Auswahl der Kunstwerke für die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar. Auch der öffentliche Diskurs über zeitgenössische Kunst wird im Spannungsfeld historischer und gesellschaftspolitischer Fragestellungen kultiviert.
Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau finden an unterschiedlichsten Orten, mitten im öffentlichen Leben statt. Die Kunstwerke sind frei zugänglich und bilden damit ein niedrigschwelliges Angebot, Kunst außerhalb von Museen und anderen Ausstellungszusammenhängen wahrzunehmen. Eine Möglichkeit, sich mit der Kunst auseinander zu setzen, sich vielleicht auch von ihr herausfordern zulassen oder sich an ihr zu erfreuen.
Hinweis: Die Mittel für Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau sind keine Fördermittel, die zur Bewerbung für Projektideen im Hinblick auf eine Direktbeauftragung von Künstlerinnen und Künstlern öffentlich ausgeschrieben werden.