- 1 Stipendium à 6 Monate – Mai bis Oktober 2025
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die Cité Internationale des Arts eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstlerinnen und Künstlern bereit.
Voraussetzungen
- Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
- Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und haben keine unbefristete Professur inne.
- Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (September 2021 oder früher), können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité.
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Mitarbeiter:innen der Cité die Berliner Künstler:innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch das Goethe-Institut steht als Kontakt zur Verfügung. Die von der Cité organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler:innen Gelegenheit, ihre Arbeit zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution
Cité Internationale des Arts
Zeitraum der Ausschreibung
Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juli eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Neu: Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Jury
Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Eine von der Berliner Kulturverwaltung berufene Fach-Jury trifft im November 2024 eine Vorauswahl. Die Berliner Jury besteht aus Korhan Erel, Inka Gressel, Christina Landbrecht, Nazanin Noori und Valentin Schmehl. Vertreter:innen der Cité treffen die Endauswahl. Die Ergebnisse der Vorauswahl werden im Dezember 2024 per E-Mail mitgeteilt, die Ergebnisse der endgültigen Auswahl voraussichtlich im Januar 2025.