Istanbul
- 1 Stipendium à 3 Monate – September – November 2025
- 1 Stipendium à 3 Monate – März – Mai 2026
New York
- 1 Stipendium à 3 Monate – September – November 2025
Tokio
- 1 Stipendium à 3 Monate – September – November 2025
Los Angeles
- 2 Stipendien à 3 Monate – jeweils ein Quartal in 2026 (in Abstimmung mit der Villa Aurora)
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden bildenden Künstler:innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler:innen bereit.
Voraussetzungen
- Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind in Berlin gemeldet (Erstwohnsitz).
- Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und haben keine unbefristete Professur inne
- Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (September 2022 oder vorher), können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt
- für Istanbul monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung
- für New York monatlich 3.000,- € pauschal, Nutzung des Ateliers im ISCP sowie eine Unterkunftspauschale i.H.v. monatlich 1.000 € (da das ISCP keine Wohnräume zur Verfügung stellt);
- für Tokio monatlich 3.000,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung;
- für Los Angeles monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung des Zimmers, der Gemeinschaftsräume und des Ateliers in der Villa Aurora sowie Flugkosten für An- und Rückreise.
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstler:innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler:innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitutionen
Zeitraum der Ausschreibung
Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juli eines Jahres für Aufenthalte in den folgenden Jahren ausgeschrieben.
Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!
Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt durch.
Jury
Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Die von der Berliner Kulturverwaltung berufene Fach-Jury trifft im November 2024 eine Vorauswahl. Die jeweiligen Partnerinstitute treffen die Endauswahl. Die Berliner Jury besteht aus Korhan Erel, Inka Gressel, Christina Landbrecht, Nazanin Noori und Valentin Schmehl.
Die Ergebnisse der Vorauswahl werden wegen der andauernden Haushaltsverhandlungen erst im Januar 2025 kommuniziert. Die Ergebnisse der Endauswahl werden voraussichtlich ab Ende Januar 2025 bekannt gegeben.