Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen im Bereich Comic bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die ausländische Partnerinstitution eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstler*innen bereit.
Voraussetzungen
- Die Künstler*innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
- Die Künstler*innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiat*innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
- 1 Stipendium à 6 Monate – November 2025 bis Ende April 2026
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und beinhaltet die mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité.
Während des Auslandsaufenthaltes betreut die Partnerinstitution die Berliner Künstler*innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von der Partnerinstitution organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler*innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution
Cité International des Arts
Zeitraum der Ausschreibung
Das Stipendium wird in der Regel jeweils im August eines Jahres für den Aufenthalt im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Jury
Die von der Berliner Kulturverwaltung berufene unabhängige Fach-Jury trifft die Auswahl, die Vertreter*innen der Cité Internationale des Arts bestätigen diese. Die Ergebnisse der Jurysitzung werden voraussichtlich bis Januar 2025 per E-Mail mitgeteilt.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt das aktuelle Informationsblatt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!