Einstiegsförderung

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einstiegsförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden. Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt.

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:

  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
  • Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.

Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind.

Umfang der Förderung

Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 €.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Einstiegsförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

  • Informationsblatt Einstiegsförderung 2025 (Barrierefrei)

    PDF-Dokument (123.5 kB) - Stand: 16. April 2024

  • Finanzplan Einstiegsförderung 2025

    XLSX-Dokument (31.3 kB) - Stand: Mai 2020

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren*