Residenzförderung Tanz 2025–2027

Zielgruppe/Ziele der Förderung

Das Programm richtet sich an Berliner Produktionsorte, die über Infrastruktur und räumliche wie personelle Ausstattung verfügen, um insbesondere Berliner Tanzschaffenden Residenzen anbieten zu können. Es sollen Arbeitszusammenhänge zwischen Künstlerinnen und Künstlern und den Produktionsorten gefördert werden. Die Produktionsorte müssen in Berlin ansässig und tätig sein und über ein eigenes öffentlich zugängliches Programm verfügen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist
  • die Qualität der bisherigen kuratorischen/künstlerischen Arbeit des Produktionsortes im Bereich Tanz/Choreografie
  • ein überzeugendes kuratorisches Konzept für das Residenzangebot
  • ein transparentes Auswahlverfahren der Künstlerinnen und Künstler durch den jeweiligen Produktionsort (hinsichtlich Entscheidungskriterien, Entscheidungsgremium, Verfahren)

Für die Dauer der Residenz können die Künstlerinnen und Künstler ein vom Produktionsort zu vergebendes Stipendium in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich erhalten.

Umfang der Förderung

Gefördert werden können unmittelbar durch die Residenzen verursachte Strukturausgaben (Personalausgaben, Sachausgaben) sowie Ausgaben für die durch die Produktionsorte zu vergebenden Stipendien.

Zeitraum der Ausschreibung

Bewerbungsschluss ist der 19. Juli 2024 um 15:00 Uhr.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle notwendigen Hinweise zur Antragstellung finden Sie im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt für die Residenzförderung im Bereich Tanz

    PDF-Dokument (76.3 kB)

  • Musterfinanzierungsplan für die Residenzförderung im Bereich Tanz

    XLSX-Dokument (29.9 kB)

  • Jury für die Residenzförderung Tanz 2025-2027

    PDF-Dokument (27.2 kB)