Zielgruppe/Ziele der Förderung
Das Programm richtet sich an Berliner Produktionsorte, die über Infrastruktur und räumliche wie personelle Ausstattung verfügen, um insbesondere Berliner Tanzschaffenden Residenzen anbieten zu können. Es sollen Arbeitszusammenhänge zwischen Künstlerinnen und Künstlern und den Produktionsorten gefördert werden. Die Produktionsorte müssen in Berlin ansässig und tätig sein und über ein eigenes öffentlich zugängliches Programm verfügen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist
- die Qualität der bisherigen kuratorischen/künstlerischen Arbeit des Produktionsortes im Bereich Tanz/Choreografie
- ein überzeugendes kuratorisches Konzept für das Residenzangebot
- ein transparentes Auswahlverfahren der Künstlerinnen und Künstler durch den jeweiligen Produktionsort (hinsichtlich Entscheidungskriterien, Entscheidungsgremium, Verfahren)
Für die Dauer der Residenz können die Künstlerinnen und Künstler ein vom Produktionsort zu vergebendes Stipendium in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich erhalten.
Umfang der Förderung
Gefördert werden können unmittelbar durch die Residenzen verursachte Strukturausgaben (Personalausgaben, Sachausgaben) sowie Ausgaben für die durch die Produktionsorte zu vergebenden Stipendien.
Zeitraum der Ausschreibung
Bewerbungsschluss ist der 19. Juli 2024 um 15:00 Uhr.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle notwendigen Hinweise zur Antragstellung finden Sie im aktuellen Informationsblatt.