Einzelprojektförderung

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Einzelprojektförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren*

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Informationsblatt Einzelprojektförderung 2025 (Barrierefrei)

    PDF-Dokument (85.1 kB)

  • Finanzplan Einzelprojektförderung 2025

    XLSX-Dokument (31.5 kB)