Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.
Einstiegsförderung
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einstiegsförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden. Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:
- Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
- Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
- Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.
Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind.
Umfang der Förderung
Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 €.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Einstiegsförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung
-
Informationsblatt Einstiegsförderung 2025 (Barrierefrei)
-
Finanzplan Einstiegsförderung 2025
Kontakt
Einstiegsförderung
Mirjana Jacob
- Tel.: (030) 90228 712
- Fax: (030) 90228 457
- E-Mail an Mirjana Jacob