Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-Email mit Ihrer Antragsnummer, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Der Versand dieser Email kann je nach Auslastung des Systems bis zu einem Tag dauern. Bitte schauen Sie auch in Ihren Spam Ordner nach.
FAQs Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz - Nach dem Einreichen des Antrags
3. Nach dem Einreichen des Antrags
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3.1 Ist mein Antrag eingegangen?
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3.2 Wann tagt die Jury?
Üblicherweise ca. 2-3 Monate nach Fristende
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3.3 Wann erfahre ich, ob mein Antrag Erfolg hatte?
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen ungefähr 2 Wochen nach der Jurysitzung per E-Mail informiert. Wir bitten Sie, nicht vorher telefonisch nachzufragen.
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3.4 Erfahre ich, warum ich abgelehnt wurde?
Die Inhalte der Jurysitzung sind vertraulich. Wir teilen daher nur das Endergebnis mit (ausgewählt für ein Stipendium / nicht ausgewählt). Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab.
Sollte Ihr Antrag aus formalen Gründen nicht zum Juryprozess zugelassen worden sein (mögliche Gründe dafür s. weitere FAQ), teilen wir Ihnen dies zeitgleich mit den anderen Zu- und Absagen nach dem Juryprozess per Email mit. -
3.5 Was passiert danach?
Nachdem alle Bewerber*innen über das Ergebnis des Juryverfahrens informiert worden sind, erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung in zweifacher Ausfertigung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per Email, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
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3.6 Wie erfolgt die Auszahlung?
Pro Monat werden Ihnen voraussichtlich ab Juli pro Monat 2.000 Euro überwiesen. Je nach bewilligter Antragssumme erhalten Sie demnach zwischen 2-4 Monate jeweils 2.000 Euro überwiesen nach dem postalischen Eingang der Einverständniserklärung per Post. Wie Sie danach die Förderung innerhalb der Gruppe verteilen ist Ihnen überlassen.
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3.7 Sind Stipendien steuerfrei?
Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Stipendienbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Bitte haben sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sie zu Steuerfragen nicht beraten kann.
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3.8 Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?
Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht bis Mitte März des darauffolgenden Jahres abgegeben werden.
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur