FAQs Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz - Antragsformalia

2. Antragsformalia

  • 2.1 Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Der Bewerbungsprozess startet voraussichtlich zum Ende des Jahres. Ende der Antragsfrist ist Mitte März des darauffolgenden Jahres.

  • 2.2 Ich habe ein 30-seitiges Portfolio vorbereitet. Im Infoblatt steht, dass die Datei mit CV, Projektbeschreibung und Portfolio nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich es trotzdem mit 30 Seiten einreichen?

    Nein. Ihr Antrag ist dann formal unzulässig und wird ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Ausführliche Beschreibung des Vorhabens, Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio zusammen nicht mehr als 10 Seiten insgesamt (eventuelle Bilder und Deckblätter werden mitgezählt) ergeben dürfen-auch bei Gruppenbewerbungen. Die Kopie des Personalausweises/ Pass & Meldebescheinigung, sowie GbR Erklärung zählen nicht zu den 10 Seiten dazu!

  • 2.3 Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlagen dürfen englischsprachig sein (CV, Portfolio und ausführlicher Erläuterung des Arbeitsvorhabens).

  • 2.4 Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • 2.5 Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Ja, die Meldebestätigung muss aktuell sein, das heißt nicht älter als 1 Jahr, wenn Ihre Meldeadresse nicht auf den Personalausweis/Pass/ Aufenthaltstitels steht.

  • 2.6 Ich habe einen nicht-deutschen Ausweis. Auf der Rückseite steht nicht meine Berliner Meldeadresse. Was mache ich dann?

    Nicht-europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie, Passersatzkopie, Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes plus Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten) einreichen. Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte laden Sie alle Nachweise zusammengefügt als ein PDF Dokument hoch).
    Europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • 2.7 Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen oder falls die Berliner Adresse auf Ihren Personalausweis steht, reicht dieser Nachweis.

  • 2.8 Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein.

  • 2.9 Muss ich einen Finanzierungsplan einreichen?

    Nein, aber gerne können Sie in der Bewerbung darauf eingehen, was ungefähr geplant ist und warum Sie den Betrag x benötigen.

  • 2.10 Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich den Termin nicht einhalten kann, wenn ich am Tag der Deadline Probleme mit dem Internet habe. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis zum Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per Email einzusenden, gibt es nicht.

  • 2.11 Ist die Höhe der Antragsumme nach Antrag oder Personenbasiert?

    Pro Antrag können Sie entscheiden ob Sie 4.000/ 6.000 oder 8.000 Euro beantragt werden. Die Summe kann aufgrund einer Gruppenbeantragung nicht erhöht werden.

  • 2.12 Wie ist das mit der Gruppe/GbR gemeint? Ich möchte mein Vorhaben mit einem Performer/Grafiker umsetzen. Sind wir dann eine Gruppe?

    Als grobe Richtlinie: Wenn Sie jemanden beauftragen, bilden Sie keine Gruppe. Eine Gruppe sind Sie dann, wenn Sie künstlerisch gleichberechtigt zusammenarbeiten – z.B. als Künstler*innenduo. Wenn Sie sich für ein neues Projekt mit mehreren Personen neu zusammenschließen, reichen Sie bitte die GbR Bescheinigung, siehe unter Vorlagen als PDF zum Download verfügbar, ein.

  • 2.13 Ich bin als Einzelperson und als Teil einer Gruppe an zwei verschiedenen Projekten im Rahmen der Arbeits- und Recherchestipendien Ausschreibung involviert, ist dies möglich?

    Ja, wenn es zwei verschiedene Recherchevorhaben sind.

  • 2.14 Darf ich mehrere Anträge einreichen?

    Nein. Nur wenn Sie einmal als Einzelperson und einmal innerhalb einer Gruppe jeweils einen anderen Antrag einreichen, wäre es möglich zwei Anträge einzureichen.

  • 2.15 Was muss ich alles einreichen?

    Das Infoblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.
    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Infoblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

  • 2.16 Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?

    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
    Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datenverkehrs länger dauern. Wir empfehlen UNBEDINGT, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.
    Zu zusätzlichen technischen FAQs geht es auch hier:

    http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

  • 2.17 Muss mein Lebenslauf ausformuliert oder tabellarisch sein (CV)?

    Beides ist möglich. Bitte entscheiden Sie, wie Sie sich am besten repräsentieren wollen.

  • 2.18 Was ist ein Portfolio?

    Im Portfolio (zusammengefasst mit dem CV und der Projektbeschreibung dürfen max. 10 DinA4-Seiten sein-eventuelle Bilder oder Deckblätter zählen mit) können Sie sich als Künstler*in und z.B. repräsentative Projekte vorstellen. Das Portfolio sollte sich auf die letzten 3 Jahre konzentrieren. Sollten Sie aber auch ältere Informationen einbringen wollen, können Sie das selbstverständlich tun.

  • 2.19 Ich habe gelesen, dass das die Dateien „CV, Portfolio und Projektbeschreibung“ nur zusammengefasst 10 Seiten lang sein dürfen. Kann ich auf den einzelnen Seiten mehrere Bilder einfügen? Also mehr als ein Bild pro Seite?

    Ja, Sie können mehrere Bilder einfügen, diese werden aber mitgezählt.

  • 2.20 Was ist eine GbR-Erklärung?

    Wenn sie als festgefügte Künstler*innengruppe arbeiten, haben Sie möglicherweise bereits einen GbR-Vertrag. Diesen reichen Sie dann bitte ein. Sollten Sie sich erst für den Antrag zu einer GbR zusammenschließen, laden Sie bitte auf der Stipendien-Webseite den Vordruck „GbR-Erklärung“ herunter, lassen ihn von allen Beteiligten unterzeichnen und laden ihn im Online-Antrag hoch.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt keine steuer- oder privatrechtlichen Fragen hierzu beantworten kann. Bitte konsultieren Sie ggf. hierzu Ihre*n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.

  • 2.21 Ich habe Fragen zu Problemen mit der Online-Antragstellung.

    Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut?

  • 2.22 Es ist der letzte Tag der Antragsfrist und mein Online-Antrag kann nicht abgesendet werden, da die Webseite nicht funktioniert. Was soll ich tun?

    Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail mit einem Screenshot. Telefonisch können Sie sich melden, aber aufgrund vieler gleichzeitig eingehender Anrufe, gerade 1h vor Abgabefrist, können nicht alle Anrufe beantwortet werden. Generell gilt, wenn es technische Probleme mit der Antragstellung gibt, müssen Sie dies über einen Screenshot per E-Mail bis zum Ende der Antragfrist belegen. Dann wird geprüft, ob der Antrag nachträglich zugelassen werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung und ggfls. den Ablauf wir Ihr Antrag noch nachträglich hochgeladen werden kann, informieren wir Sie 1-2 Tage nach der Abgabefrist per Mail.

    Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Ulrike Straube