Stipendien Tanzpraxis

Zielgruppe/Ziele der Förderung

Das Stipendium ist zur Förderung der nachhaltigen künstlerischen Entwicklung von professionell ausgebildeten und/oder arbeitenden Tänzer*innen sowie Choreograf*innen bestimmt, die ihren künstlerischen Tätigkeitsschwerpunkt und ihren Wohnsitz in Berlin haben.

Gefördert werden Künstler*innen in der Entwicklung und Verstetigung ihrer künstlerischen Arbeit, das heißt die Unterstützung in Phasen des Trainings, projektunabhängiger Studiorecherchen, künstlerischer Forschung u. a.

Voraussetzungen

Antragsteller*innen sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige professionelle Tätigkeit im Bereich Tanz in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität der aktuellen künstlerischen Praxis, die Kontinuität und öffentliche Sichtbarkeit der bisherigen künstlerischen Praxis sowie perspektivische Vorstellungen mit Blick auf eine Bereicherung der (Stadt-)Gesellschaft.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler auf folgenden Karrierestufen:

  • „Emerging artists“ Künstler*innen in erster Berufsphase:
    3 bis 5 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische*r Tänzer*in / Choreograf*in
  • „Mid-career artists“ Etablierte Künstler*innen:
    6 bis 10 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische*r Tänzer*in / Choreograf*in
  • „Senior artists“ Langjährig etablierte Künstler*innen: mindestens 11 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische*r Tänzer*in / Choreograf*in

Umfang der Förderung

Die Stipendien werden jeweils für einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten vergeben.
„Emerging artists“ erhalten insgesamt 9.000 €, „mid-career artists“ erhalten insgesamt 18.000 € und „senior artists“ erhalten insgesamt 27.000 €.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, 18. April 2024 um 15.00 Uhr.

Der Jury für das Stipendium Tanzpraxis 2024/2025 gehören an:

  • Begüm Erciyas – Choreographin
  • Sheena McGrandles – Choreographin, Tänzerin
  • Peter Stamer – Theatermacher

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle notwendigen Hinweise zur Antragstellung finden Sie im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (187.2 kB) - Stand: 11. März 2024

  • Informationsblatt - barrierearm

    PDF-Dokument (122.8 kB) - Stand: 11. März 2024

  • GbR-Erklärung

    DOCX-Dokument (15.8 kB) - Stand: 04. März 2024