Vierjährige Konzeptförderung für Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler
Zielgruppe
Privatrechtlich organisierte Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste ohne eigenen Präsentations-/Produktionsort mit Arbeitsschwerpunkt in Berlin.
Voraussetzungen
Die vierjährige Konzeptförderung kann Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gewährt werden,
- deren Tätigkeit bereits über mehrere Jahre anhaltende künstlerische Eigenart gezeigt hat,
- die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
- die ihren Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben und
- erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden. In Ausnahmefällen sind auch Wiederaufnahmen möglich.
Umfang der Förderung
Eine Konzeptförderung wird für den Zeitraum von 4 Jahren gewährt. Beantragt werden können produktionsgebundene Personal-und Sachkosten sowie Aufführungskosten. Des Weiteren können Zuschüsse für die allgemeinen Ausgaben beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Konzeptförderung wird in der Regel in jedem vierten Kalenderjahr im Dezember für die übernächsten vier Jahre ausgeschrieben. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Januars des Kalenderjahres, das dem Jahr vorausgeht, mit dem die Förderung beginnen soll.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung bitte unbedingt die weiteren Hinweise in den aktuellen Informationsblättern. Bitte nutzen Sie auch den Musterfinanzierungsplan und passen diesen Ihrem Antrag entsprechend an.
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
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Informationsblatt Vierjährige Konzeptförderung
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Musterfinanzierungsplan 2024-2025
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Musterfinanzierungsplan 2026-2027
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Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur