Hannah-Höch-Preis

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Mit dem Hannah-Höch-Preis zeichnet das Land Berlin seit 1996 eine bildende Künstlerin oder bildenden Künstler für ein hervorragendes künstlerisches Lebenswerk aus, das von einer kontinuierlichen, qualitativ hochwertigen künstlerischen Leistung geprägt ist. Der Name „Hannah-Höch-Preis“ dient der Erinnerung an die Künstlerin Hannah Höch, die als weltberühmte Dadaistin dem Preis seinen Glanz verleiht.

Voraussetzungen

  • Maßgebliches Kriterium ist das Lebenswerk der Künstlerin oder des Künstlers.
  • Der Lebens- und Arbeitsschwerpunkt der Preisträgerin oder des Preisträgers ist Berlin.
  • Eine internationale Wirkung der Arbeiten ist ausdrücklich erwünscht, solange die künstlerische Tätigkeit gleichzeitig einen Bezug zum Land Berlin aufweist.
  • Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Umfang der Förderung

Der Etat für den Preis beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 80.000 €, wovon der/die Künstler/in ein Preisgeld in Höhe von 25.000 € erhält. Die Ehrung ist verbunden mit einem künstlerischen Projekt oder einer Ausstellung sowie einem Katalog mit einem Gesamtwert von 55.000 €. Diese werden nach Möglichkeit durch die Stiftung Berlinische Galerie, Stiftung Stadtmuseum, das Kupferstichkabinett oder den Neuen Berliner Kunstverein realisiert.

Zeitraum und Antragstellung

Der Hannah-Höch-Preis wird ab dem Jahr 2014 gemeinsam mit dem Hannah-Höch-Förderpreis alle zwei Jahre verliehen. In Anlehnung an den Geburtstag der Namensgeberin Hannah Höch am 01. November 1889 soll die Preisvergabe möglichst im November des jeweiligen Jahres erfolgen.

Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch die Förderkommission Bildende Kunst der Kulturverwaltung des Berliner Senats. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

  • Richtlinie für die Vergabe des Hannah-Höch-Preises und des Hannah-Höch-Förderpreises

    PDF-Dokument (100.4 kB) - Stand: April 2020

  • Aktuelle Besetzung der Förderkommission Bildende Kunst

    PDF-Dokument (478.0 kB) - Stand: 10. August 2021