Der Bewerbungsprozess startet voraussichtlich Ende Januar 2024. Ende der Antragsfrist ist der 19. März 2024, 11:00h.
FAQs Recherechestipendien Bildende Kunst - Antragsformalia
2. Antragsformalia
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Wann kann ich meinen Antrag einreichen?
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Ich habe ein 30-seitiges Portfolio vorbereitet. Im Infoblatt steht, dass die Datei „Lebenslauf mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich es trotzdem mit 30 Seiten einreichen?
Nein. Lebensläufe mit Portfolio mit einer Länge von mehr als 10 DIN A4-Seiten inklusive aller Abbildungen werden nicht akzeptiert. Ein Deckblatt ist nicht vorgesehen. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen ggf. formal ausgeschlossen.
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Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?
Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlage „Lebenslauf mit Portfolio“ darf englischsprachig sein.
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Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?
Nein, es muss zwingend auch die Rückseite des Personalausweises mit der Meldeadresse eingereicht werden.
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Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich den Termin nicht einhalten kann, wenn ich am letzten Tag Probleme mit dem Internet habe. Was mache ich dann?
Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis zum 19.03.2023, 11:00h vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per Email einzusenden, gibt es nicht.
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Was muss ich alles einreichen?
Das Infoblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.
Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Infoblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.
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Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
- Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
- Wechseln Sie den Browser.
- Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.
- Zusätzliche technische FAQs
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Was ist ein Portfolio?
Im Portfolio können Sie sich als Künstler*in/Kurator*in darstellen und z.B. repräsentative Projekte vorstellen. Das Portfolio sollte sich auf die letzten 3 Jahre konzentrieren. Sollten Sie aber auch ältere Informationen einbringen wollen, können Sie das selbstverständlich tun. Die Datei „Lebenslauf mit Portfolio“ ist auf 10 Seiten zu begrenzen (oder 11 Seiten mit Deckblatt). Dies gilt auch für Anträge von Gruppen.
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Ich habe gelesen, dass das die Datei „CV mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich auf den einzelnen Seiten mehrere Bilder einfügen? Also mehr als ein Bild pro Seite?
Ja.
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Ich habe einen nicht-deutschen Ausweis. Auf der Rückseite steht nicht meine Berliner Meldeadresse. Was mache ich dann?
Nicht-europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie, aktuelle Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes plus Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten) einreichen.
Europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.
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Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?
Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.
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Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?
Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein. Ein Screenshot der Online-Terminvergabe reicht aus.
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Was ist eine GbR-Erklärung?
Wenn Sie als Künstler*innengruppe arbeiten, haben Sie möglicherweise bereits einen GbR-Vertrag. Diesen reichen Sie dann bitte ein. Sollten Sie sich erst für den Antrag zu einer GbR zusammenschließen, laden Sie bitte auf der Stipendien-Webseite den Vordruck „GbR-Erklärung“ herunter, lassen ihn von allen Beteiligten unterzeichnen und laden ihn im Online-Antrag hoch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt keine steuer- oder privatrechtlichen Fragen hierzu beantworten kann. Bitte konsultieren Sie ggf. hierzu Ihre*n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.
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Ich habe Fragen zur / Probleme mit der Online-Antragstellung.
Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut?
Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Informationsblatt des Förderprogramms.
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur