Nein. Es ist nur eine Bewerbung alle 2 Jahre möglich sein. Das heißt, Antragsteller*innen, die sich im Jahr 2023 beworben haben, können sich erst 2025 wieder bewerben.
FAQs Recherechestipendien Bildende Kunst - Bewerbungsvoraussetzungen
1. Bewerbungsvoraussetzungen
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Ich habe mich im Jahr 2023 beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?
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Ich habe ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn für das Jahr 2024 erhalten. Kann ich mich bewerben?
Nein.
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Ich bin Spielfilmproduzentin. Kann ich mich bewerben?
Nein. Nicht antragsberechtigt sind Designer*innen, Bühnenbildner*innen, Szenograf*innen, sowie Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen und Kamerafrauen und –männer im Bereich von Dokumentarfilm und Spielfilm/Kinofilm. Gefördert werden ausschließlich die oben benannten Untersparten. Bei Medienkünstler*innen und/oder bei künstlerischem Film/Video muss ein Bezug zur Bildenden Kunst (überwiegende Präsentation der Arbeiten im Bereich von Ausstellungskontexten) aus dem Lebenslauf deutlich werden. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstler*innen muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.
Gefördert werden ausschließlich die im Informationsblatt benannten Untersparten: Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst, Performance.
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Ich mache experimentellen Kurzfilm und/oder 2-Kanal-Videoinstallation. Meine Arbeiten werden zumeist in Ausstellungskontexten gezeigt. Kann ich mich bewerben?
Ja.
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Kann ich mich mit demselben Recherchevorhaben bewerben wie im vorletzten Jahr?
Ja. Sie könnten dann evtl. die Beschreibung nochmals überarbeiten und das Recherchevorhaben gezielter formulieren.
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Ich erhalte eine Projektförderung für ein Projekt in 2024. Kann ich mich bewerben?
Ja. Projektförderungen sind mit Stipendien kombinierbar.
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Ich erhalte ein Reisestipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhaltfür 2024. Kann ich mich trotzdem auch für das Recherchestipendium bewerben?
Ja. Die Stipendien der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind miteinander kombinierbar bis zu einer kumulativen Summe von 24.000 €/Jahr. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination von Recherche- und Arbeitsstipendium im Bereich Bildende Kunst.
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Ich habe mich für das Arbeitsstipendium beworben. Kann ich mich auch für das Recherchestipendium bewerben?
Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Sie dürfen aber nur eins der beiden Stipendien annehmen
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Wir möchten uns als Gruppe bewerben. Wir sind 3 Personen. Zwei davon sind aus Berlin weggezogen. Können wir uns bewerben?
Nein. Bei Gruppen muss die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten. Dies ist für alle Gruppenmitglieder durch die Einsendung einer Meldebestätigung oder von Vor- und Rückseite des Personalausweises nachzuweisen.
Bei einer Gruppe von 2 Personen müssen beide in Berlin gemeldet sein.
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Ich promoviere derzeit. Kann ich mich bewerben?
Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion), können sich nicht bewerben.
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Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?
Nein.
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Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?
Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben. Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den Lebenslauf anhängen, Seite zählt nicht mit bei der maximal zulässigen Seitenanzahl der Datei „Lebenslauf mit Portfolio“).
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Ich bin mit einem Studierendenvisum in Berlin. Kann ich mich bewerben?
Nein.
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Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für das Stipendium bewerben?
Nein, die Stipendien sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.
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Ich bin Künstlerin / ein Künstler aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Kann ich mich für dieses Stipendium bewerben und es für meinen Aufenthalt in Berlin nutzen?
Nein. Das Stipendium richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin liegt. Dies muss mit dem Antrag nachgewiesen werden.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP).
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Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
- Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular englischsprachig
- Keine Meldebescheinigung eingereicht (z.B. nur Vorderseite Personalausweis oder nur Pass, Meldeadresse nicht ersichtlich)
- CV/Portfolio zu lang
- Bei Gruppen: GbR-Vertrag oder –Erklärung fehlt
Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!
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Welche Chancen hat mein Antrag?
Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.
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Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?
Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Kulturszene und umfasst eine Website mit großer Förderdatenbank und Tipps zur Antragstellung, kostenlose persönliche Orientierungsberatung und Antragscheck sowie regelmäßige Infoveranstaltungen zu aktuellen Förderthemen. Das Team von Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung berät Kulturschaffende, Vereine und Institutionen aller Sparten zu Fragen von öffentlicher und privater Förderung und hilft bei der Suche nach möglichen Drittmitteln.
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Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?
Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Originalbelegen abgerechnet werden.
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Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?
Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Erhalten Sie bereits ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn oder ein Arbeitsstipendium Bildende Kunst aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Höhe von 24.000€? Dann ist eine Förderung durch das Recherchestipendium nicht möglich. Mit zeitgleichen Stipendien aus Corona-Mitteln des Bundes für das Jahr 2024 (z.B. NEUSTART) ist das Recherchestipendium ebenfalls nicht kombinierbar. Der Stipendienzeitraum des Recherchestipendiums ist nicht verschiebbar.
Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt? Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also das Recherchestipendium nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 16.000€ erhalten haben. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kombination Arbeits- und Recherchestipendium Bildende Kunst. Diese Kombination ist generell nicht zulässig.
Erhalten Sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Arbeitsstipendium Bildende Kunst sind frei kombinierbar.
Für das Jahr 2024 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben.
Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird. Bei vielen NEUSTART-Stipendien ist dies z.B. der Fall, so dass ein gleichzeitiger Erhalt faktisch ausgeschlossen ist.
Es besteht die Verpflichtung, bei Inaussichtstellung oder Erhalt weiterer Stipendien aus Mitteln des Landes Berlin oder des Kunstfonds Bonn nach Antragstellung oder währende der Stipendienlaufzeit unverzüglich per Email an BK.stipendien@kultur.berlin.de Mitteilung zu machen.
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur