Arbeitsräume
Bild: ©Felix Vinatzer
In den letzten zehn Jahren hat sich der Mangel an Räumen für die Kunstproduktion von einem Randthema zu einer dringlichen kulturpolitischen Herausforderung entwickelt. Angesichts laufender Verdrängungsprozesse steigt der Raumbedarf kontinuierlich und übertrifft das Raumangebot um ein Vielfaches (vgl. Bedarfserhebung „Berlin needs art and art needs space!“, Kulturraum Berlin gGmbH 10/2022). Strategien und Maßnahmen gegen den Raummangel zu entwickeln, bleibt eine Daueraufgabe der Kulturverwaltung.
Ein kulturpolitischer Schwerpunkt der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist daher die Schaffung, Bereitstellung und langfristige Sicherung von Infrastruktur für die künstlerische Produktion.
Das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Das Arbeitsraumprogramm ist hierfür das zentrale Förderprogramm des Landes Berlin. Gegründet 1993 als sogenanntes Atelier(anmiet)programm, ist es seit mehr als 30 Jahren Berlins zentrales Förderprogramm zur Raumsicherung.
Arbeitsräume als physischer Ort künstlerischen Schaffens sind für Künstlerinnen und Künstler von existenzieller Bedeutung.
Der Arbeitsraum dient dabei gleichermaßen als Werkstatt, Büro, Labor und Lager, als Ausgangspunkt für Netzwerkstrukturen sowie als Dialog und Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit und des eigenen Schaffens.
Im Arbeitsraum liegt der Schwerpunkt auf der Produktion von Kunst, die Bandbreite reicht von Ateliers/ Studios der Bildenden Kunst (BK) über Proberäume aller Musikrichtungen, der Darstellenden Künste (DK) inkl. Tanz bis zu Schreibplätzen (Literatur) und Projekträumen. Das Arbeitsraumprogramm sichert und entwickelt diese Räume und stellt sie für die Freie Szene zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung. Das Generalmietermodell beschreibt die Funktionsweise des Förderprogramms: Die Räume werden zentral angemietet und an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet. Die Differenz zwischen realen Raumkosten und den Mietzahlungen der Kunstschaffenden trägt das Land Berlin („Förderdelta“). Bewerben können sich professionell arbeitende, in Berlin wohnende Künstlerinnen und Künstler. Spartenspezifisch fachlich besetzte Vergabebeiräte entscheiden, an wen die Räume vergeben werden.
Aktuelle Ausschreibungen werden über das Raumportal der Kultur Räume Berlin angeboten.
Seit Anfang 2021 wird das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt von der Kulturraum Berlin gGmbH in enger Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, Immobilienwirtschaft und Freier Szene operativ umgesetzt. Die Aufgaben sind wie folgt verteilt und umfassen unter anderem:
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Kulturraum Berlin gGmbH (KRB gGmbH): Operative Verantwortung
(Trägerin des Arbeitsraumprogramms, Koordination aller Prozesse zwischen den Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsraumprogramms) -
Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE gGmbH): Immobilienfachliche Expertise / Dienstleisterin
(Generalmieterin Arbeitsraumprogramm-Bestandsliegenschaften und Verwalterin neu angemieteter Standorte) -
Atelierbüro: Kulturfachliche Expertise (nur Sparte BK)
(Beratung BK, Bedarfserhebung, Organisation Raumvergabe, Atelierbüro als Geschäftsstelle des Atelierbeirats, Expertise Nutzendenvertretung) -
Raumbüro Freie Szene (ehemals PROSA): Kulturfachliche Expertise (alle Sparten außer BK)
(Beratung, Bedarfserhebung, Akquise, Expertise Nutzendenvertretung) -
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ): Gesamtverantwortung Arbeitsraumprogramm
(Bewilligungsstelle, fachliche Steuerung und Aufsicht/ Aufsichtsrat der KRB gGmbH inkl. Überwachung der Erreichung der kulturpolitischen Zielsetzungen des Arbeitsraumprogramms)
Als Generalmieterinnen treten die GSE gGmbH und seit 2021 die KRB gGmbH auf. Beide Gesellschaften mieten Liegenschaften oder einzelne Räume an und schließen Untermietverträge mit den Kunstschaffenden ab. Dies hat für Letztere den Vorteil, dass sie einen passenden und aufgrund der Förderung bezahlbaren Raum von einer Vermieterin erhalten, die ihre Arbeitsbedingungen/ Bedarfe kennt. Den Eigentümerinnen und Eigentümern – privat wie öffentlich – bietet dieses Modell eine zentrale und zuverlässige Ansprechpartnerin.
Das Arbeitsraumprogramm umfasst verschiedene Instrumente, die bei Bedarf erweitert werden können:- Direkt geförderte Räume auf Basis spartenspezifischer Förderrichtlinien
- Indirekt geförderte Räume (in der Regel zur Kostenmiete, z.B. für Bestandskünstlerinnen und Bestandskünstler)
- Landesbürgschaft Arbeitsraum
- Ankauf von Liegenschaften
- Anmietung (privat) betriebener Produktionsorte – Kulturräume Kontingente und Kultur Räume Studios
- Zwischennutzungen
- Begleitung von Verdrängung bedrohter Räume
- Kulturkataster
Über die Raumvergabe entscheiden unabhängige spartenspezifische Jurys, sogenannte Vergabebeiräte. Die Jurysitzungen für die Sparten Darstellende Künste, Literatur, Musik, Tanz und Projekträume im Rahmen des Arbeitsraumprogramms werden durch die Kulturraum Berlin gGmbH organisiert. Das Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin ist die Geschäftsstelle des Atelierbeirats und damit für die Vergabe von Ateliers für Bildende Kunst zuständig.
Neben der langfristigen Vergabe von Arbeitsräumen fördert die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch temporär anmietbare Proberäume und arbeitet dafür sowohl mit privaten Betreiberinnen und Betreibern als auch mit etablierten Kulturstandorten zusammen.
Darüber hinaus werden die Werkstätten des kulturwerk des bbk berlin GmbH gefördert und Kunstschaffenden der Bildenden Kunst zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Links
Kultur Räume Berlin
Ateliers und Atelierwohnungen über das Atelierbüro
Landesbürgschaft Arbeitsraum
Temporär nutzbare Räume
Kultur Räume Kontingente
Kultur Räume Studios
Der Vivaldi-Saal: Proberaum für die freie Neue-Musik-Szene
Prenzlauer Promenade
Theaterhaus Berlin Schöneweide
Theaterhaus Berlin Mitte
Bildhauerwerkstatt
Druckwerkstatt
Medienwerkstatt
Angebote von privaten Anbieterinnen und Anbietern
Proberaumplattform Berlin
Kontaktinformationen
Arbeitsraumprogramm
Kulturraum Berlin gGmbH
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
Tel.: (030) 3030 444-60
Kontakt über die Website Kulturraum Berlin gGmbH
und über die Website Kultur Räume Berlin
Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin GmbH
Köthener Straße 44
10963 Berlin
Tel.: (030) 230 899-21
Kontakt über die Website Atelierbüro im kulturwerk des bbk berlin
Bündnis Freie Szene Berlin e.V.
Raumbüro Freie Szene (ehemals PROSA)
c/o Kulturraum Berlin gGmbH
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
Kontakt über die Website des Bündnis Freie Szene Berlin e.V.
Aktuelle Förderrichtlinien für Arbeitsräume Bildende Kunst im Arbeitsraumprogramm
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Foerderrichtlinie_Arbeitsraeume
Kontakt
Ansprechperson Arbeitsräume in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Nicholas Ashley