Das Land Berlin hat sich dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Zur Erreichung dieses Ziels sind energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zu fördern, die zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen.
Auch der Kulturbereich sollte hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten, denn auch hier wird Energie verbraucht. Kulturliegenschaften wie Theater, Museen, Bibliotheken oder Kommunale Galerien werden beheizt und beleuchtet, Veranstaltungs- und Präsentationstechnik, Kassensysteme, die Informationstechnik und viele andere Geräte benötigen Strom. Zugleich sind viele Kulturliegenschaften ausgewiesene Baudenkmale. Oft ist die vorhandene Bausubstanz viele Jahrzehnte alt und entspricht nicht den aktuellen Vorgaben an die Energieeffizienz. Hier begegnen Maßnahmen der energetischen Optimierung nicht nur den Anforderungen eines in der Regel während der Umsetzung fortzuführenden Kulturbetriebes (z.B. im Theaterbereich), sondern sind auch mit den Vorgaben des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen.
Auf Initiative der Kulturverwaltung konnten auch in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 Fördermittel zur energetischen Sanierung im Kulturbereich in das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) integriert werden. Insgesamt 20 Mio. EUR aus EFRE-Mitteln sind für entsprechende Maßnahmen im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ reserviert und können in den Kulturgebäudebestand Berlins investiert werden. Außerhalb des Budgets für Kulturliegenschaften sind grundsätzlich auch Vorhaben in anderen öffentlichen Liegenschaften förderfähig (z. B. auch Volkshochschulen).
Die Federführung bei der Förderung im BENE 2 obliegt dem Referat I A Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Umweltförderung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. In der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Referat II C – Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen zuständig.
Konkrete Förderanfragen sind an den Programmdienstleister, die Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH (B.&S.U. mbH), Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (E-Mail: bene2@bsu-berlin.de ; Tel. 030 39042-33) zu richten. Die Kulturverwaltung ist parallel zu informieren.
Informationen zum Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ im BENE 2. Die einzelnen Förderaufrufe zu den förderfähigen Maßnahmen in Förderschwerpunkt 1 finden Sie ebenfalls unter dem aufgeführten Link.
Ein Informationsblatt informiert über Einzelheiten der Förderung im Kulturbereich.