Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE) - Kulturbereich
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- eine Verringerung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase gemessen in CO2-Äquivalenten oder
- eine effizientere Nutzung von Energie (incl. Heizenergie) erreicht werden.
Auch der Kulturbereich muss hier einen Beitrag leisten, denn auch hier wird Energie verbraucht. Kulturliegenschaften wie Theater, Museen, Bibliotheken oder Kommunale Galerien werden beheizt und beleuchtet, Veranstaltungs- und Präsentationstechnik, Kassensysteme, die Informationstechnik und viele andere Geräte benötigen Strom. Zugleich sind viele Kulturliegenschaften ausgewiesene Baudenkmale. Oft ist die vorhandene Bausubstanz viele Jahrzehnte alt und entspricht nicht den neuesten Vorgaben des Energiesparens. Hier begegnen Maßnahmen der energetischen Optimierung nicht nur den Anforderungen eines in der Regel während der Umsetzung fortzuführenden Kulturbetriebes (z.B. im Theaterbereich), sondern sind auch mit den Vorgaben des Denkmalschutzes in Ausgleich zu bringen. So kann gerade die energetische Herrichtung dieser oft sehr bekannten Liegenschaften auch ein Beispiel sein für entsprechende Anstrengungen auch im privaten Sektor.
Auf Initiative der Kulturverwaltung konnte 2015 der Förderschwerpunkt 2 zur Energetischen Optimierung im Kulturbereich (EOK) in das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE) integriert werden. Insgesamt 20 Mio. € aus EFRE-Mitteln sind in den Jahren 2014 – 2023 für entsprechende Maßnahmen reserviert und können in den Kulturgebäudebestand Berlins (Bezirke und Hauptverwaltung) investiert werden. Auch außerhalb des öffentlichen Bestandes und in anderen als Kulturliegenschaften sind Maßnahmen förderfähig, allerdings im Rahmen des sonstigen BENE-Budgets.
Die Federführung bei der Förderung aus dem BENE-Programm obliegt dem Referat I A (Umweltpolitik, Umweltförderung) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In der Senatsverwaltung für Kultur und europa ist das Referat K A – Kulturelle Grundsatzangelegenheiten) zuständig.
Konkrete Förderanfragen sollten an den beauftragten Dienstleiter, die Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt (B.&S.U.), Alexanderstraße 7, 10178 Berlin (email: info@bene-berlin.de; Tel. 030 39042-0) gerichtet werden. Es wird gebeten, die Kulturverwaltung parallel zu informieren.
Lesen Sie weitere Informationen über das BENE-Programm. Unter dem Reiter “Downloads” finden Sie u.a. die Förderrichtlinie.
Ein Informationsblatt informiert über Einzelheiten der Förderung im Kulturbereich.
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Informationsblatt über das Programm BENE im Kulturbereich