Jeder Bezirk Berlins unterhält eine Musikschule. Musikschulen sind Einrichtungen der musisch-kulturellen Bildung und der Musikpflege. Ihr Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Eine dezentrale Organisationsstruktur garantiert durch zahlreiche Lehrstätten ein bürgernahes Angebot in Wohnortnähe.
Die Musikschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Musikerziehung, der musikalischen Bildung und Kulturarbeit sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr. Sie ermöglichen vielfältige Zugänge zur musikalischen Betätigung, suchen und fördern Begabungen und bereiten auf das Berufsstudium (studienvorbereitende Ausbildung) vor. Neben der Ausbildung in vokalen und instrumentalen Fächern im Einzel- und Gruppenunterricht bieten die Musikschulen Anleitung zur gemeinsamen musikalischen Betätigung in Orchestern, Instrumentalgruppen, Kammermusikensembles, Chören, Folklore-, Tanz- und Volksmusikgruppen, Jazzcombos, Bands, etc. Darüber hinaus bieten die Berliner Musikschulen Unterricht in Tanz und Darstellendem Spiel sowie in Ergänzungsfächern wie Musiklehre und Komposition.
Aufgabe der Musikschulen ist es, den chancengleichen Zugang zum Musikunterricht und zur Musikkultur für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dazu kooperieren sie mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und anderen Bildungs- sowie Kultureinrichtungen. Die Musikschulen machen Angebote für bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung, musikpädagogische Aktivitäten mit älteren Menschen und Kurse für Geflüchtete.
Durch ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm (Vorspiele, Aufführungen, Konzerte, etc.) sind die Musikschulen wichtige kulturelle Orte in der Nachbarschaft.
Gesetzliche Grundlage für die öffentlichen Musikschulen ist § 123 des Berliner Schulgesetzes. Die für die Musikschulen zuständige Senatsverwaltung ist die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie erlässt unter anderem die für Musikschulen erforderlichen Verwaltungsvorschriften: