Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von unerwünschter sexueller Handlung oder des Übergriffs, die gegen den Willen einer Person erfolgt oder bei der die Person nicht in der Lage ist, ihr Einverständnis zu geben.
Zur sexualisierten Gewalt gehören Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Belästigung, Zwang zur Prostitution und andere Formen von sexuellen Übergriffen. Diese Taten können physische und psychische Schäden verursachen und sind eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte. Es ist wichtig, dass Betroffene sexualisierter Gewalt Unterstützung erhalten und dass Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
In Deutschland ist sexualisierte Gewalt gemäß Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Im Folgenden werden die einzelnen Delikte mit den relevanten Paragraphen näher betrachtet:
- Kinder- und Jugendpornografie – §§184 b, c StGB
- Cybergrooming – §176 ff. StGB
- Ansprechen von Kindern durch Fremde – ggf. §176 a StGB
- Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen – §§176 – 176 c, §182 StGB, §174 StGB
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zum Nachteil von Jugendlichen – §177 StGB
- Sextortion (mit Abgrenzung zum Sexting) – §253 StGB, ggf. §184 c StGB
In Deutschland sind sexuelle Handlungen nur dann legal, wenn alle beteiligten Personen freiwillig zustimmen und in der Lage sind, ihre Zustimmung zu geben. Sexuell motivierte Handlungen in Bezug auf Personen unter 14 Jahren (Kinder) sind ausnahmslos strafbar.