Hinweise
Für die Beantwortung von Fragen im Rahmen der Wissenschaft und Forschung, die Strukturen, Arbeitsweise und Ablauforganisation sowie aktuelle Themen der Polizei Berlin betreffend, steht Ihnen als zentrale Koordinierungsstelle für Studien- und Forschungsanfragen – PA St 114 – zur Verfügung.
Presseanfragen sind weiterhin an die Pressestelle der Polizei Berlin zu richten.
Voraussetzungen
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen:- Antrag (siehe unten)
- diesen bitte vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben sowie mit einer detaillierten Beschreibung Ihres Vorhabens
- Verschwiegenheitserklärung (siehe unten)
- diese ebenso vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- Datenschutzerklärung
- ggf. Fragenkatalog/ Interviewleitfaden
- bei der gewünschten Durchführung eines angestrebten Experteninterviews sowie bei der Durchführung von Umfragen
- Autorisierungsschreiben Ihrer Bildungseinrichtung (außer bei Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)
- aus diesem muss Ihre Zugehörigkeit zu der Einrichtung sowie das zu unterstützende Thema ergeben
Die Polizei Berlin wird Sie bei vollständiger Vorlage und je nach Kapazitäten und eingereichtem Thema gerne unterstützen.
Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrags nur bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgen kann.
Durch die Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung wird bestätigt, dass das Merkblatt für die Behandlung von Studien- und Forschungsanfragen der PA St 114, mit einem Geheimhaltungsgrad VS- NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) erhalten und entsprechend zur Kenntnis genommen wurde. Das Merkblatt muss nicht mit versandt werden!
Die Veröffentlichung, Speicherung oder Sammlung der erhaltenen Informationen zu gewerblichen Zwecken sowie deren Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Für die Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen stehen Ihnen- der Mailverkehr zur Verfügung
- sowie der postalische Weg (siehe oben), wenn die Datenmenge einen digitalen Versand verhindern sollte.
Bei der Übersendung in elektronischer Form sind entsprechenden Antragsunterlagen nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescannt zur Verfügung zu stellen.