Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zum Nachteil von Jugendlichen

Frau verdeckt ihr Gesicht

Seit 2016 gilt der Grundsatz: „Nein heißt Nein!“. Jegliche sexuellen Handlungen, die nicht einvernehmlich sind, sind strafbar, egal ob die Ablehnung verbal oder nonverbal geäußert wurde.

Vergewaltigungen, sexuelle Übergriffe sowie sexuelle Nötigungen sind schwerwiegende Straftaten, die das Leben der Betroffenen nachhaltig verändern können.

  • Eine Vergewaltigung bezieht sich auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.
  • Eine sexuelle Nötigung / Übergriff bezeichnet die erzwungene Einwilligung zu sexuellen Handlungen durch Drohung, Gewalt oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder eines Überraschungsmoments.

Die beschriebenen Handlungen sind gemäß § 177 StGB strafbar.
Niedrigschwellige sexuelle Handlungen, wie bspw. sexuell motivierte Berührungen gegen den Willen und/oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes, werden als sexuelle Belästigung gewertet. Diese Handlungen sind seit einer Strafrechtsverschärfung („Nein heißt Nein!“) gemäß 184i StGB strafbar.