Es kann vorkommen, dass Kinder von fremden Personen in einer zunächst verdächtig erscheinenden Art und Weise angesprochen und sogar bedrängt werden.
Auch wenn körperliche Übergriffe, Missbrauchs- und Sexualstraftaten an Kindern durch Fremde vergleichsweise selten sind, führen entsprechende Berichte bei Eltern und Sorgeberechtigten häufig zu Verunsicherungen.
Das reine Ansprechen von Kindern unterliegt zunächst keiner Strafnorm. Je nach Begehungsweise und Umständen des Ansprechens käme jedoch der (versuchte) sexuelle Missbrauch von Kindern (§176 StGB) als strafbare Handlung in Betracht.
In unserem Flyer erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Kind diesbezüglich in das Gespräch gehen können und welche Verhaltensweisen sich im Allgemeinen als schützend erwiesen haben.
Hier haben wir die wichtigsten Botschaften für Ihr Kind für den Notfall zusammengefasst:
- Lass dich nicht durch ein Versprechen an einen anderen Ort locken.
- Vertraue deinem Gefühl, wenn dir etwas bedrohlich vorkommt!
Wirst du von einer Person bedrängt, laufe sofort weg und schreie laut. - Du hast das Recht, laut „Nein“ zu sagen und die Aufforderung oder Hilfebitte abzulehnen. Der Zusatz „Ich kenne Sie nicht!“ verdeutlicht der Umgebung, dass kein Kennverhältnis besteht.
- Traue dich, andere Erwachsene direkt anzusprechen und Hilfe einzufordern, z. B. die Polizei alarmieren zu lassen bzw. alarmiere selbst die Polizei, den Notruf 110, sofern dies in der Situation gefahrlos möglich ist.